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Entwurf für neue ApprobationsordnungStudienreform mit „schmerzhaften Kompromissen“

Ein Entwurf für eine neue Approbationsordnung, die die Allgemeinmedizin im Studium stärken soll, liegt auf dem Tisch. Nun wurden die Verbände um ihre Meinung gefragt. Trotz grundsätzlichem Lob zeigte sich: Für Hausärztinnen und Hausärzte sind zentrale Reibungspunkte enthalten.

Das Medizinstudium soll künftig grundsätzlich praxisnäher ausgestaltet sein.

Berlin. Bei der Verbändeanhörung im Bundesgesundheitsministerium hat der Referentenentwurf für eine neue Approbationsordnung Lob, aber auch deutliche Kritik geerntet. Wie durch die Bank weg alle Verbände lobte der Deutsche Hausärzteverband, dass in dem Entwurf das „Bemühen erkennbar ist, die Ziele des Masterplan Medizinstudium 2020 umzusetzen und damit die Allgemeinmedizin in der Universität und Ausbildung zu stärken“. Nichtsdestotrotz seien teils „schmerzhafte Kompromisse“ eingegangen worden.

Zur Erinnerung: Im Mai hatte das Ministerium eine Vorgängerversion des Referentenentwurfs von Mitte April überarbeitet – mit modifizierten Vorhaben, um den Fakultäten eine flexible Umsetzung der Reform zu ermöglichen. Bis dato hatte eine Blockadehaltung die weitere Umsetzung des Masterplans verhindert.

Dass nun weiter an der Novellierung der ärztlichen Approbationsordnung gearbeitet werden könne, sei zwar positiv. Grundsätzlich kritisiert der Deutsche Hausärzteverband jedoch, dass der langwierige Diskussionsprozess zu einer Verschiebung des Inkrafttretens der Reform um zwei Jahre auf den Oktober 2027 geführt hat.

Zentrale Kritik an PJ-Details

Zentrale Kritikpunkte der Hausärztinnen und Hausärzte am nun vorliegenden Referentenentwurf beziehen sich auf die Ausgestaltung des Praktischen Jahres (PJ). So sei „besonders bedauerlich“, dass kein obligatorischer Ausbildungsabschnitt im Bereich Allgemeinmedizin aufgenommen worden sei.

Die Bundesärztekammer (BÄK) sieht darüber hinaus Ergänzungsbedarf mit Blick aufs PJ:  Eine Aufwandsentschädigung für die von den Studierenden geleistete Arbeit findet auch im neuen Referentenentwurf weiterhin keine Berücksichtigung, was unter anderem BÄK, Deutscher Ärztetag und Hausärzteverband in der Vergangenheit kritisiert hatten.

„Besonders kritisch“ sieht der Deutsche Hausärzteverband jedoch, dass Universitäten, die keine ausreichende Anzahl von Lehrpraxen gewinnen können, den Ausbildungsabschnitt Allgemeinmedizin im PJ in Hochschulambulanzen durchführen können. „Auch wenn die damit verbundene Absicht, den Fakultäten durch diese Öffnungsmöglichkeit mehr Flexibilität zu geben, grundsätzlich nachvollziehbar ist, so ist diese Regelung ausgesprochen kritisch zu sehen“, heißt es in der Stellungnahme.

Die Deutsche Hochschulmedizin hatte für die Möglichkeit plädiert, dies auch in Hochschulambulanzen zuzulassen.

Ausreichend Lehrpraxen vorhanden

Die Sorgen, dass zu wenige Lehrpraxen zur Verfügung stünden, sind laut Deutschem Hausärzteverband jedoch „unbegründet“. Auch die Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM) hat diese an verschiedenen Stellen sowie aktuell in der Stellungnahme zum Referentenentwurf entkräftet.

Nicht zuletzt durch den Wegfall der vierwöchigen Famulatur in einer hausärztlichen Praxis, der nur zum Teil durch eine Verlängerung des Blockpraktikums Allgemeinmedizin kompensiert werde, komme es per Saldo zu weniger Praxiszeiten in hausärztlichen Lehrpraxen im Vergleich zur gültigen Approbationsordnung, rechnet der Hausärzteverband in seiner Stellungnahme vor.

“Kontraproduktiv”: Verkürzte Famulatur

In der Tat sieht der Entwurf zur Novellierung eine Verkürzung der Famulatur von bislang vier Monaten auf zwölf Wochen vor. „Der damit verbundene Wegfall der einmonatlichen Famulatur in einer Einrichtung der hausärztlichen Versorgung ist kontraproduktiv zu dem mit dem Masterplan Medizinstudium 2020 verfolgten Ziel der Stärkung der Allgemeinmedizin“, kritisiert der Hausärzteverband.

Auch der Hartmannbund stößt sich in seiner Stellungnahme an der Verringerung des praktischen Unterrichts.

Die Verlängerung des Blockpraktikums in der Allgemeinmedizin auf fünf Wochen als teilweisen Ausgleich für die gestrichene Pflichtfamulatur sei hingegen zu begrüßen, befindet der Hausärzteverband. Kritisch zu sehen sei allerdings die Regelung, dass der Abschnitt Allgemeinmedizin in Lehrpraxen stattfinden kann, „die nach § 73 Abs. 1 Satz 1 SGB V an der hausärztlichen Versorgung teilnehmen“. „Dies würde bedeuten, dass das Blockpraktikum Allgemeinmedizin vollständig in pädiatrischen Praxen abgeleistet werden kann“, wird in der Stellungnahme erklärt.

Die Folge: „Damit sind die gewünschten Lehrinhalte dieses Abschnitts, d. h. die hausärztliche Betreuung von Patientinnen und Patienten aller Altersgruppen, nicht abgedeckt.“ Daher sei eine Begrenzung der Zeitdauer für pädiatrische Praxen auf maximal zwei Wochen dringend nötig.

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