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EckpunktepapierLauterbachs Entbürokratisierung light

Auf 47 Seiten schlägt der Bundesgesundheitsminister Maßnahmen zum Bürokratieabbau in Gesundheitsversorgung und Pflege vor. Doch wichtige Maßnahmen für Hausärztinnen und Hausärzte fehlen im Eckpunktepapier.

Für DMP oder Kassenanfragen verwenden Hausarztpraxen viel Zeit. Doch hierzu plant das Ministerium keine Änderungen.

Berlin. Der Bürokratie im Gesundheitswesen soll es an den Kragen gehen. In einem Eckpunktepapier macht das Bundesgesundheitsministerium dazu 72 Vorschläge, die sich teilweise schon in Umsetzung befinden. 17 davon beziehen sich auf die ambulante Versorgung.

„Vieles ist zu diesem frühen Zeitpunkt noch unkonkret. Aber schon jetzt lässt sich sagen, dass eine Reihe von Bürokratiemonstern, die den Hausärztinnen und Hausärzten im Alltag Zeit raubt, in der Auflistung fehlt“, kommentiert der Hausärztinnen- und Hausärzteverband das am Dienstagabend (7.11.) publik gewordene Papier. Hier bestehe definitiv noch Diskussionsbedarf.

Fehlanzeige bei DMP und Kassenanfragen

So findet sich in der Liste etwa kein Vorschlag, die umfangreichen Dokumentationspflichten für Praxen bei Disease-Management-Programmen zu entschlacken. Ebenso sucht man vergebens nach einer Vorgabe, die zahlreichen Anfragen von Krankenkassen und Medizinischem Dienst einzudämmen.

Eine erhebliche Entlastung für Pädiater und Hausarztpraxen, die Kinder betreuen, dürfte es sein, wenn sie künftig erst ab dem vierten Tag eine „Kind-krank“-Bescheinigung ausstellen müssen. Denn bislang kommen viele Eltern nur am ersten Erkrankungstag in die Praxen, weil Arbeitgeber und Kassen eine solche Krankschreibung mit Erkrankungsbeginn verlangen.

So könnten geschätzt bis zu zwei Drittel der jährlich neun Millionen Bescheinigungen entfallen, beruft sich das Ministerium auf Daten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Lauterbach hatte bereits früher versprochen, diese Entlastung solle möglichst schon für die aktuell startende Infektsaison gelten.

Überweisung nur noch digital

Ebenso zum Ziel gesetzt hat sich das Ministerium, dass vertragsärztliche Überweisungen nur noch digital erfolgen sollen. Hierfür könnte bereits auf der Telematikinfrastruktur (TI) mit den Diensten KIM (Kommunikation im Medizinwesen), TIM (Medical Messenger) und dem E-Rezept aufgesetzt werden, heißt es. Ob oder wie groß die Entlastung für Ärztinnen und Ärzte wirklich sein wird, bleibt abzuwarten – schließlich muss eine neue digitale Anwendung erstmal in den Praxen reibungslos funktionieren, was bisher oft nicht der Fall war.

Auch soll geprüft werden, wie Betäubungsmittel-Rezepte künftig rein elektronisch stattfinden können. Und die Bonushefte für Präventionsleistungen der Krankenkassen sollen digitalisiert werden: Angedacht wird eine Umstellung auf Apps oder eine automatische Meldung der Maßnahme durch Praxen an die Kassen.

Die Digitalisierung, beispielsweise von Zulassungsanträgen und mehr, soll insgesamt die Zulassung von vertragsärztlich Tätigen erleichtern. Die Niederlassung soll etwa attraktiver werden, indem man sich eine Vertretung im Krankheitsfall erst nach sechs Monaten von der KV genehmigen lassen muss. Bislang sind es hier drei Monate.

Höhere Bagatellgrenze bei Prüfverfahren?

Meist wenig konkret sind die Vorschläge des Ministeriums bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen und Formularen. So soll geprüft werden, ob Anträge auf Abrechnungsprüfungen reduziert werden können (etwa durch Anhebung der Bagatellgrenze von 30 Euro) oder auch für Arznei- und Heilmittel soll eine Bagatellgrenze eingezogen werden.

Zudem sollen die Prüfungen bei Heilmitteln für Kinder in Sozialpädiatrischen Zentren entschlackt werden: Dass diese medizinisch nötig sind, soll künftig angenommen werden, wenn diese ärztlich empfohlen wurden.

Beratungen nach Paragraf 106 SGB V sollen – wie Regresse – nur noch zwei Jahre rückwirkend festgesetzt werden können, statt bislang vier. Und Ärztinnen und Ärzte sollen an Anhörungen des Beschwerdeausschusses per Video teilnehmen können.

Nur ein Antrag für Kurzzeit-Psychotherapie

Bei Formularen sollen insbesondere Vordrucke entfallen, die die Vordruckvereinbarung nicht enthält oder die zwar enthalten sind aber für Kassen unterschiedlich vorliegen. Zudem soll eine Kurzzeit-Psychotherapie (24 Einheiten) künftig in einem Schritt – und nicht mehr mit Folgeantrag nach 12 Einheiten – beantragt werden können. Da gut die Hälfte der Betroffenen hausärztlich zu einer Psychotherapie überwiesen wird, soll die Pflicht eingeschränkt werden oder entfallen, einen Konsiliarbericht einholen zu müssen.

In erste Linie dürften sich Pflegebedürftige freuen, wenn künftig die Antragsformulare von Pflegekassen einheitlicher werden. Dies könnte aber auch Hausärztinnen und Hausärzten zugutekommen, werden sie doch mitunter von den Pflegebedürftigen um Rat und ergänzende Informationen gefragt.

 

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