Bei Ambulanten Kodierrichtlinien (AKR) stellen sich Ärzten die Nackenhaare auf. Dabei ist durchaus eine positive Seite denkbar: Würden Beratungsanlässe in der Hausarztpraxis erfasst, würde damit besser als bisher das Spektrum hausärztlicher Aufgaben – „von der Wiege bis zur Bahre“ – dokumentiert. Das entzöge mancher Debatte um „grundversorgende Fachärzte“ oder substituierende Gesundheitsberufe die Basis. Der Kodieraufwand für Ärzte müsste aber minimiert und von Kassen finanziert werden! So müssten die AKR etwa im Hintergrund des PVS laufen. Nur so würde die Versorgung der Patienten nicht beeinträchtigt. All dies leisten die AKR aber nicht! So berücksichtigen sie zum Beispiel hausärztliche Behandlungsanlässe und Prozeduren nicht.
Blicken wir zurück in 2011, hatten die AKR auch eine andere Funktion: Sie sollten die Anwendung der ICD-10 regeln, als Grundlage für den morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich zwischen den Kassen. Dabei wurden für die Kodierung von Erkrankungen bestimmte Untersuchungen schematisch vorgeschrieben, die teils Spezialisten übernehmen mussten – mit bekanntem Ergebnis: Die Ärzte wendeten sich gegen den bürokratischen Overkill, die AKR verschwanden in der Schublade. Dies ersparte den Hausärzten ein untaugliches Instrument, das zur Geldverteilung gedacht war und wertvolle Zeit für die Patientenversorgung vernichtet hätte.
Das angestrebte Ziel ist noch immer dasselbe: Von präziseren Kodierungen versprechen sich die Krankenkassen höhere Zahlungen aus dem Gesundheitsfonds, daher haben sie die AKR wieder ins Gespräch gebracht. Auch deswegen müssen wir den AKR erneut eine Absage erteilen!
Robert Festersen, Geschäftsführer Deutscher Hausärzteverband
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