Hiermit loggen Sie sich bei DocCheck-Login aus.
Abbrechen

GesundheitspolitikHausärztinnen- und Hausärzteverband weist Unterstellungen des vdek zurück

Am Mittwoch (24.1.) hat der Verband der Ersatzkassen (vdek) unter anderem eine Erhöhung der Mindestsprechstundenzahl, die Praxen anbieten sollen, gefordert. Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband findet die vdek-Forderungen populistisch und „untragbar“.

vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner stellte bei der Neujahrespresskonferenz auch Daten aus Rettungsdienst und Krankentransport vor. Von 2012 bis 2022 stiegen die Ausgaben für Rettungswageneinsätze um 161 Prozent.

Berlin. Verbesserungsbedarf im Gesundheitswesen sieht der Verband der Ersatzkassen (vdek) 2024 prioritär an drei Stellen. Zum einen, sagte Ulrike Elsner, hauptamtliche vdek-Vorstandsvorsitzende, am Mittwoch (24.1.) bei der Neujahrspressekonferenz des vdek, sei eine Krankenhausreform nötig. Weiterhin müssten auch die Notfallversorgung und der Rettungsdienst reformiert werden.

Drittens müsse der Terminservice in der ambulanten Versorgung verbessert werden, erklärte Elsner. Denn Versicherte berichteten immer wieder, dass sie keine zeitgerechten Termine erhalten würden. Deshalb habe der vdek einen Maßnahmenkatalog entwickelt.

Der vdek schlägt unter anderem vor:

  • Die Sprechstundenzeit der GKV-Versicherten müssten von den derzeit 25 Stunden pro Woche ausgebaut werden. Auf Nachfrage, an wie viele Stunden der vdek hier denke, sagte Elsner etwa 30.
  • Ein „verlässliches“ Angebot an Videosprechstunden sowie eine stärkere Nutzung von Telekonsilien zwischen Haus- und Fachärztinnen. Genauere Angaben macht der vdek nicht.
  • Die Einführung verpflichtender Servicestandards für Arztpraxen (z.B. über Leistungen auf einer Internetseite informieren plus das Angebot einer Online-Terminvergabe. Auch müsse es Patienten ermöglicht werden, Folgerezepte online zu bestellen.
  • Mehr Öffentlichkeitsarbeit, um die Terminservicestellen (TSS) der Kassenärztlichen Vereinigungen bekannter zu machen. Wenn nicht ausreichend Termine zur Verfügung stehen, sollten Ärztinnen und Ärzte verpflichtet werden, TSS-Termine anzubieten bzw. einzutragen.
  • Vertragsärzten soll es verboten werden, EBM-Leistungen als Selbstzahlerleistungen anzubieten (Verbot sogenannter „Komfortsprechstunden“)
  • Überprüfung des Vergütungssystems, wie „mögliche Fehlanreize für medizinische unnötige Arztbesuch3e abgebaut werden können“, so der vdek.

Vorwürfe “absurd und unverschämt”

Die Aussagen und Forderungen des vdek sind „sowohl inhaltlich als auch von der Tonalität her untragbar“, finden die Bundesvorsitzenden des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes Prof. Dr. Nicola Buhlinger-Göpfahrt und Dr. Markus Beier.

„Dass Krankenkassen, den Ärztinnen und Ärzten mangelndes Engagement für ihre Patientinnen und Patienten unterstellen, ist absurd und unverschämt. Die Hausärztinnen und Hausärzte und ihre Praxisteams schieben seit Jahren Überstunde um Überstunde, um die Versorgung am Laufen zu halten“, so die Bundesvorsitzenden weiter.

Vielmehr müssten sich die Kassen an die eigene Nase fassen. Denn jede Woche seien die Ärztinnen und Ärzte unzählige Stunden damit beschäftigt, unsinnige und nicht nachvollziehbare Nachfragen der Krankenkassen zu beantworten, kritisieren Buhlinger-Göpfarth und Beier. Diese Zeit fehle dann für die Patientenversorgung.

Besser über Modernisierungs-Vorschläge austauschen

„Statt sich beispielsweise über die konkreten Vorschläge der Hausärzteschaft zur Sicherstellung und Modernisierung der Versorgung auszutauschen, verharren die Akteure mit dem vorgelegten Papier in längst überholtem Lagerdenken, das absolut nichts zur Sicherstellung einer guten und zukunftsfähigen Versorgung beiträgt. Mit einem konstruktiven Austausch hat das nichts zu tun“, so der Hausärztinnen- und Hausärzteverband.

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.