Berlin. Gesetzlich Versicherte sollen künftig schneller und besser versorgt werden, einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) vorgelegt. Mit dem “Terminservice- und Versorgungsgesetz” (TSVG) will Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) niedergelassene Ärzte dazu verpflichten, mehr Sprechstunden anzubieten, erläuterte er am Montag (23. Juli) in Berlin. Das Mindestangebot solle auf 25 Stunden pro Woche festgelegt werden, wie es Union und SPD bereits im Koalitionsvertrag vereinbart hatten.
Zudem sollen die Terminservicestellen zu “Servicestellen für ambulante Versorgung und Notfälle” weiterentwickelt werden. Sie sollen bundesweit eine einheitliche Notrufnummer 116117 bekommen und täglich rund um die Uhr erreichbar sein. Sie sollen künftig nicht mehr nur Termine bei Fachärzten und Psychotherapeuten vermitteln, sondern auch bei Haus- und Kinderärzten. Zudem sollen sie im Akutfall eine unmittelbare Behandlung in offenen Praxen oder Notfallambulanzen ermöglichen.
Bereits zuvor hatte Spahn in einem Interview mit dem „Deutschen Ärzteblatt“ (20. Juli) mehr Geld für ein solches Sprechstundenangebot ohne Terminvergabe in Aussicht gestellt. Auch einer ersten schriftlichen Information aus seinem Ministerium zufolge, die der Redaktion von „Der Hausarzt“ vorliegt, könnten Ärzte künftig zu fünf offenen Sprechstunden pro Woche verpflichtet werden, die Patienten ohne Termin aufsuchen können. Leistungen, die in dieser Zeit erbracht werden, sollen demnach „extrabudgetär vergütet, erhöht bewertet oder besser gefördert“ werden.
Auch die “hausärztliche Versorgung und sprechende Medizin werden besser vergütet”, heißt es im Entwurf. Damit ist aber vor allem die Terminvermittlung an Fachärzte gemeint. Die Versorgung auf dem Land soll mit finanziellen Zuschlägen für dort tätige Ärzte attraktiver werden und Zulassungssperren sollen dort für Neuniederlassungen entfallen. Zudem sollen Praxisbesonderheiten von Landarztpraxen definiert werden, um darüber Hausbesuche zu fördern. In der jüngsten Vergangenheit waren einige Fälle bekannt geworden, in denen Hausärzten hohe Regresse drohten, weil sie zu viele Hausbesuche abgerechnet haben sollen.