Berlin. Hausärztinnen und Hausärzte müssen prinzipiell zwar wie geplant am 1. Oktober damit beginnen, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) elektronisch an die Krankenkassen zu übermitteln. Stehen die technischen Voraussetzungen noch nicht, erhalten sie jedoch bis Ende des Jahres eine Übergangsfrist und können weiterhin den „gelben Schein“ (Muster 1) nutzen.
Das hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mit dem GKV-Spitzenverband vereinbart, wie sie am Freitag (13. August) mitgeteilt hat.
Zur Erinnerung: Sowohl Ärzte, darunter der Deutsche Hausärzteverband und die KBV, als auch die Kassen hatten mehrfach vor Problemen zum Start der eAU gewarnt. Beiderseits stehen die entsprechenden technischen Voraussetzungen zum Großteil noch nicht. Für Ärztinnen und Ärzte drohten unterdessen Sanktionen, was der Deutsche Hausärzteverband wiederholt deutlich kritisiert hatte.
Diese Technik ist nötig
Für die eAU benötigen Ärzte neben einem KIM-Dienst einen Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI) mit mindestens einem TI-Konnektor-Update der Stufe PTV3 (E-Health-Konnektor). Um die Komfortsignatur nutzen zu können, empfiehlt die KBV einen PTV4+-Konnektor, den inzwischen alle drei Konnektoranbieter bereitstellen. Außerdem ist ein PVS-Update erforderlich, um digitale AU-Bescheinigungen erstellen, digital versenden und ausdrucken zu können.
Für die elektronische Signatur der AU-Bescheinigungen wird ferner ein elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) der zweiten Generation benötigt. Ärzte, die am 1. Oktober noch keinen eHBA haben, können übergangsweise die SMC-B-Karte zum Unterschreiben nutzen. Eine SMC-B-Karte haben alle an die TI angeschlossenen Praxen.
Trotz Übergangsregelung rät die KBV Praxen, sich zügig auf die Umstellung vorzubereiten und unter anderem unbedingt einen KIM-Dienst zu bestellen. Dieser ist bislang noch keine Pflicht, wird jedoch für die eAU zwingend nötig.
E-Krankschreibung kommt in zwei Schritten
Nach den Plänen des Gesetzgebers wird die eAU in zwei Schritten eingeführt: Ab 1. Oktober übermitteln Haus- und Fachärzte Krankschreibungen elektronisch an die Krankenkassen. Ihren Patienten händigen sie einen Papierausdruck für den Arbeitgeber und einen für deren Unterlagen aus, was für Hausärztinnen und Hausärzte in der Praxis zeitaufwändige Doppelstrukturen bedeutet.
Die zweite Stufe beginnt am 1. Juli 2022: Ab dann übermitteln die Krankenkassen die AU-Bescheinigung an die Arbeitgeber. Patienten erhalten von ihrem Arzt jedoch weiterhin einen Papierausdruck für die eigenen Unterlagen.