Der KBV zufolge ging es bei der EBM-Reform in erster Linie darum, die Bewertung der ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen an die aktuelle Kostenstruktur anzupassen. Denn: Die Leistungen im “alten” EBM wurden im Jahr 2005 kalkuliert – basierend auf Daten der 90er Jahre. Dabei haben sich die Kosten für einzelne Leistungen in den vergangenen Jahren unterschiedlich entwickelt, sodass deren Bewertung angepasst werden sollte. Dies gilt auch für die enthaltenen Zeiten, die teilweise zu hoch sind.
Das im Rahmen der Reform freiwerdende Honorarvolumen sollte der sprechenden Medizin zugutekommen. Diese Förderung hatte der Gesetzgeber ausdrücklich vorgesehen.
117.060 Euro wurden im Zuge der EBM-Reform als kalkulatorischer Arztlohn angenommen. Auch die Zeiten, die Ärzte im Schnitt für eine Behandlung oder -Untersuchung benötigen und die ebenfalls in die Leistungsbewertung einfließen, wurden überprüft und -angepasst.
Ende 2019 verkündete KBV-Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas Gassen schließlich den Abschluss der EBM-Reform “ohne übermäßige Verwerfungen” (s. Zeitstrahl). Es bleibe jedoch unverändert problematisch, dass ohne frisches Geld Umverteilungen vorgenommen werden mussten. Zwar sei die sprechende Medizin besser abgebildet – was zentrales Ziel der Reform war –, dies sei aber zulasten der technischen Fächer gegangen.
Strukturelle Anpassungen wurden im Zuge der Reform nur vereinzelt vorgenommen. Der Aufbau und die Grundstruktur des EBM bleiben bestehen.