Berlin. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) soll Mehrheitsgesellschafter der Gesellschaft für Telematik (Gematik) werden. Das geht aus einem Änderungsantrag von CDU, CSU und SPD zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) hervor, der der Redaktion von „Der Hausarzt“ vorliegt.
Konkret wollen die Parteien die Paragrafen 291a, b und c SGB V ändern: Demnach soll das BMG künftig 51 Prozent der Gesellschaftsanteile erhalten, auf den GKV-Spitzenverband und die Vertreter von Ärzten, Kliniken und Apothekern sollen dann jeweils nur noch 24,5 Prozent entfallen. Bislang halten Kassen- und Ärzteseite die Anteile je zur Hälfte. Infolgedessen soll auch das Schlichtungsverfahren abgeschafft werden. Denn als Mehrheitsgesellschafter kann das BMG „verhindern, dass ein Beschlussvorschlag keine Mehrheit erhält“.
Beschlüsse sollen die Gesellschafter künftig schon mit einfacher Mehrheit treffen können. Bisher sind dafür zwei Drittel (67 Prozent) der Stimmen erforderlich. Die Regierungsparteien begründen die Änderungen damit, dass „die Herbeiführung von Beschlüssen erleichtert und dadurch die Verfahren beschleunigt“ werden. Das sei unter anderem nötig, um Maßnahmen einzuleiten, damit die elektronischen Patientenakten wie geplant von Januar 2021 an starten können.
E-Akte: Kassen sollen sanktioniert werden
Apropos E-Patientenakte: Auch hier wollen Union und SPD den Druck im Kessel erhöhen. Stellt eine gesetzliche Krankenkasse ihren Versicherten eine solche Akte nicht bereit, muss sie Strafe zahlen, heißt es in einem weiteren Änderungsantrag zum TSVG. Im ersten Jahr ab 2021 sollen die Zuweisungen der Kasse aus dem Risikostrukturausgleich nur um 2,5 Prozent gesenkt werden, ab 2022 soll die Einbuße dann auf 7,5 Prozent steigen. Diese Sanktionszahlungen sollen an den Gesundheitsfonds fließen und würden dort die Reserve aufstocken. Geprüft werden die Krankenkassen jährlich im Januar von ihrem Spitzenverband, solange bis jede Kasse eine E-Akte anbietet.
Die nötigen Voraussetzungen für die Inhalte der E-Patientenakten soll künftig federführend die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) definieren. Wie aus einem dritten Änderungsantrag zum TSVG hervorgeht soll sie so die „semantische und syntaktische Interoperabilität gewährleisten“ – also sicherstellen, dass alle Systeme und Anwendungen die gleiche Sprache sprechen und miteinander kompatibel sind. Die Entscheidungen der KBV sollen dabei für alle verbindlich sein. Ersetzt werden kann diese nur, wenn sich die Gesellschafter der Gematik auf eine Alternative „in gleicher Sache“ geeinigt haben. Auch hier kann das BMG im Zweifelsfall also seine Ideen durchsetzen.
Kassen kritisieren Pläne des BMG
Auch der Bundesrechnungshof hatte jüngst empfohlen, die „Allzuständigkeit“ der Gematik zu durchbrechen. Denn „gegensätzliche Interessen“ führten dort immer wieder zu Verzögerungen. Nachdem zunächst die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte und entsprechender Anwendungen darauf immer weiter auf sich warten ließ, verschleppte sich zuletzt auch die Anbindung der niedergelassenen Ärzte an die Telematikinfrastruktur (TI). Der geplante Anschluss verzögert sich auch wegen fehlender Geräte.
Der GKV-Spitzenverband kritisierte die Pläne. Das Ministerium wolle sich „faktisch eine nachgeordnete Behörde schaffen, für die dann aber die Beitragszahler der gesetzlichen Krankenkassen zahlen sollen“, sagte Sprecher Florian Lanz am Mittwoch (30.1.). Eine Vermischung zwischen staatlichen Institutionen und der Selbstverwaltung des Gesundheitswesens führe zu Intransparenz und unklaren Verantwortlichkeiten. „Auch das Beispiel des elektronischen Personalausweises macht keinen Mut bei der Vorstellung, dass künftig der Staat unmittelbar entscheidet.“
Die TI ist nicht das erste Beispiel, bei dem Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) versucht, dem Ministerium mehr Macht zu verschaffen. Bereits Mitte Januar hatte er einen ähnlichen Vorstoß gewagt, um den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zu umgehen, der festlegt, welche Leistungen die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen.
Mit Material von dpa