Der Staatskommissar ist nicht nötig. Diese Auffassung vertritt zumindest die KBV-Spitze, wie sie Ende Mai der Presse nach ihrer geschlossenen Vertreterversammlung (VV) mitteilte. Man habe die nötigen Beschlüsse mit großer Mehrheit getroffen. „Aus meiner Sicht besteht jetzt für das Bundesgesundheitsministerium kein Handlungsbedarf“, sagte KBV-Vorsitzender Dr. Andreas Gassen. Konkret ging es um vier Anträge. Diese befassen sich mit den Ruhestandsbezügen und möglichen Rückforderungen gegen Ex-KBV-Vorstand Dr. Andreas Köhler sowie mit der Geltendmachung von Forderungen gegenüber Köhler in Zusammenhang mit Ruhestandszahlungen an eine ehemalige Mitarbeiterin. Ein weiterer Beschluss betrifft ein arbeitsgerichtliches Verfahren, der vierte das Konzept zur Abwicklung der APO KG. Hier seien damals nötige rechtliche Schritte bei der Genehmigung der Beteiligung nicht eingehalten worden, gestand Gassen.
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hatte die KBV kürzlich aufgefordert, unter anderem die rechtwidrige Beteiligung an der APO KG aufzulösen. Man habe jetzt ein wirtschaftlich und rechtlich tragfähiges Konzept erarbeitet, wie die notwendigen Genehmigungen durch die Aufsicht erteilt werden können, so Gassen. Teil der Abwicklung seien auch Veräußerungen von Immobilien. Insgesamt sollen die Maßnahmen in einem „überschaubaren Zeitrahmen“ erfolgen. Die Entscheidungen habe man unabhängig vom Schreiben des BMG getroffen, das im Vorfeld der KBVVV damit gedroht hatte, einen Staatskommissar einzusetzen, wenn die Delegierten nicht die nötigen Beschlüsse fassen. Der Kommissar würde an die Stelle von Vorstand und VV treten. Der Ball läge jetzt bei den Gerichten und der Aufsicht, so Gassen. Aus diesem Grund gebe es auch keine inhaltliche Stellungnahme, da es sich um laufende Gerichtsverfahren handele.
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