Die Beschlüsse der Vertreterversammlung (VV) der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) im Vorfeld des Deutschen Ärztetags am 23. Mai sind auf fruchtbaren Boden gefallen: Gemeinsam mit der KBV habe man sich darauf geeinigt, dass ein externer Sachverständiger die Tochtergesellschaft der Apotheker- und Ärztebank – die APO KG – auflösen und damit die Rechtsverstöße klären soll. Dies haben das Bundesgesundheitsministerium (BMG) sowie die KBV gegenüber „Der Hausarzt“ bestätigt.
Schon in den nächsten Tagen soll der Beauftragte mit der Aufarbeitung beginnen, sagte KBV-Sprecher Roland Stahl am Freitag. Der Süddeutschen Zeitung zufolge soll diese Aufgabe ein Rechtsanwalt der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft übernehmen. Grundlage für die Arbeit des Sachverständigen werden die Beschlüsse der KBV-VV am 23. Mai sein. Dabei wird es darum gehen, die rechtswidrige Beteiligung der KBV an der APO KG zu beenden und auch in diesem Zusammenhang erworbene Immobilien zu veräußern. Dies hatte KBV-Vorsitzender Dr. Andraes Gassen bereits in einer Pressekonferenz nach der VV gesagt. Die KBV habe ein “wirtschaftliches und tragfähiges Konzept entwickelt”, so Gassen damals.
Mit dem gemeinsamen Beschluss hat die KBV also den generellen Einsatz eines Staatskommissars abgewendet. Denn laut BMG habe die VV mit ihren Beschlüssen am 23. Mai die anderen Angelegenheiten um den ehemaligen KBV-Vorsitzenden Dr. Andreas Köhler zur Zufriedenheit des Ministeriums geklärt. “Nun liegt die Klärung bei den Gerichten”, ergänzt KBV-Sprecher Stahl. Die Gerichtsverfahren zu diversen Vorwürfen gegen Köhler laufen bereits seit längerem.
Zum Hintergrund: Mitte Mai hatte das BMG die KBV unter Druck gesetzt, mit der VV weitreichende Beschlüsse zu fassen, um die Unregelmäßigkeiten Köhler und die Immobilienbeteiligungen über die APO KG zu klären. Andernfalls hatte das BMG angekündigt, einen Staatskommissar einzusetzen, der an die Stelle von Vorstand und VV getreten wäre.