Das Ärztebewertungsportal Jameda muss Daten einer Dermatologin aus Köln löschen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) Mitte Februar entschieden, die Urteilsbegründung liegt noch nicht vor (Az.: VI ZR 30/17). Im konkreten Fall überwiege das Recht der Ärztin auf Schutz ihrer personenbezogenen Daten gegenüber dem Recht auf Meinungsfreiheit. Jameda habe die für Bewertungsportale gebotene Neutralität verlassen, weil es mit seinem Geschäftsmodell die für Werbung bezahlenden Ärzte begünstige.
Das Bewertungsportal hat bisher einen Basis- und einen Premiumdienst angeboten. Auf den kostenlosen Basis-Profilen blendete der Betreiber bisher auch Anzeigen von Ärzten gleicher Fachrichtung in der Umgebung der Praxis ein. Ärzte, die für ein Premium-Profil bezahlten, mussten hingegen keine Werbung für Konkurrenten hinnehmen.
Mit dem aktuellen Urteil hat der BGH einerseits bestätigt, dass Portale grundsätzlich, "personenbezogene Daten mit einer Bewertung der Ärzte durch Patienten" speichern dürfen. Dies hatte er bereits im September 2014 entschieden (Az.: VI ZR 358/13). Andererseits rügt er die unterschiedliche Behandlung von Basis- und Premium-Profilen. Damit verlasse das Portal seine "Stellung als neutraler Informationsvermittler".
Jameda hat sofort auf das Urteil reagiert und die beanstandeten Anzeigen auf Arztprofilen entfernt, teilte das Unternehmen mit. Sein Geschäftsmodell sieht es aber nicht bedroht, da der Löschanspruch von Basis-Kunden nur solange gelte, bis man die Anzeigen überarbeitet habe. Jameda sieht sich durch das Urteil auch bestätigt: Der BGH habe nach 2014 erneut bekräftigt, dass "Ärzte sich nicht austragen lassen können".
Es sei gut, dass der BGH die Rechte der betroffenen Ärzte gestärkt habe, kommentierte Ulrich Weigeldt, Bundesvorsitzender des Deutschen Hausärzteverbands, das Urteil. "Es kann nicht sein, dass derlei Angebote zum Zwecke der Gewinnmaximierung Patienten verzerrt informieren und Ärzte keinerlei Möglichkeit haben, ihre Daten und Einträge löschen zu lassen", sagte Bundesärztekammerpräsident Prof. Frank-Ulrich Montgomery. Bewertungsportale sollten Patienten Orientierung im Gesundheitswesen bieten und sie nicht durch intransparente Werbeangebote verwirren. Mehr: hausarzt.link/MITrw