Ein Unternehmen hatte für sein Nahrungsergänzungsmittel geworben und unter anderem erklärt: “Essenzielle Omega-3-Fettsäuren sind lebensnotwendig, da der menschliche Körper sie nicht selbst herstellen kann.” Dagegen klagte die Wettbewerbszentrale.
Denn mit der Werbung werde der unzulässige Eindruck erweckt, dass durch Verzicht des Produkts die Gesundheit beeinträchtigt werden könne. Das Landgericht Hamburg gab den Wettbewerbshütern Recht (Urteil vom 15.3.24, AZ.: 416 HKO 99/23) und untersagte die Werbung.
Der Durchschnittsverbraucher müsse davon ausgehen, dass es seiner Gesundheit schadet, wenn er seinem Körper nicht regelmäßig die in dem beworbenen Produkt enthaltenen Inhaltsstoffe zufügt, urteilten die Richter.
red