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Forum PolitikHZV: Infos auf einen Blick

Ganz gleich, ob geriatrisches Basisassessment oder Belegversand: Für Ärzte, die an der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) teilnehmen, ergeben sich immer wieder Fragen. Hier finden Sie Antworten.

Geriatrisches Basisassessment

Bei vielen Verträgen zur Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) wird die Leistung Hausärztlich-geriatrisches Basisassessement mit der Leistungsziffer 03240 abgerechnet. In diesen Fällen gilt oftmals noch der Leistungsinhalt der ehemaligen EBM-GOP 03240.

Die detaillierten Bestimmungen zum Hausärztlich-geriatrischen Basisassessment können Sie dem jeweiligen HZV-Vertrag auf der Webseite des Deutschen Hausärzteverbandes (s. Kasten) entnehmen. Der Leistungsinhalt der ehemaligen EBM-GOP 03240 umfasst:

Obligater Leistungsinhalt

  • Untersuchung von Funktions- und Fähigkeitsstörungen unter Berücksichtigung des kardiopulmonalen und/oder neuromuskulären Globaleindrucks mit Qualifizierung der Störung mittels standardisierter qualitätsgesicherter Testverfahren (z.B. Timed "up&go", Tandem-Stand, Esslinger Sturzrisikoassessment).
  • Beurteilung von Hirnleistungsstörungen mittels standardisierter Testverfahren (z.B. MMST, SKT oder TFDD).

Fakultativer Leistungsinhalt

  • Anleitung zur Anpassung des familiären und häuslichen Umfelds an die ggf. vorhandenen Fähigkeits- und Funktionsstörungen.
  • Anleitung zur Anpassung des Wohnraumes, ggf. Arbeitsplatzes, Abstimmung mit dem behandelnden Arzt.

Versand der HZV-Belege: Das gilt es zu beachten

Hausärzte sind verpflichtet, die HZV-Belege zur Einschreibung von Patienten an das vom Hausärzteverband eingesetzte Rechenzentrum zu versenden. Die Versendung der HZV-Belege an andere Adressaten ist mangels Einwilligung des Patienten ein Verstoß gegen die ärztliche Schweigepflicht.

Durch die Versendung an falsche Empfänger wird der Verlust der HZV-Belege zur Einschreibung von Patienten riskiert. Alle HZV-Belege (mit Ausnahme der Belege für die AOK Bayern!) müssen unabhängig von der aufgedruckten Adresse ausschließlich an die HÄVG Rechenzentrum GmbH in Köln versendet werden. Die Adresse lautet:

HÄVG Rechenzentrum GmbH, Edmund-Rumpler-Str. 2, 51149 Köln

Da für wenige HZV-Verträge noch Restbestände von Dokumenten zur Patientenaufklärung und -einschreibung verwendet werden, kann es bei einzelnen Belegen vorkommen, dass eine andere Adresse aufgedruckt ist. Auch in diesem Fall müssen die HZV-Belege jedoch an die HÄVG Rechenzentrum GmbH versandt werden (Ausnahme: AOK Bayern!).

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