Geriatrisches Basisassessment
Bei vielen Verträgen zur Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) wird die Leistung Hausärztlich-geriatrisches Basisassessement mit der Leistungsziffer 03240 abgerechnet. In diesen Fällen gilt oftmals noch der Leistungsinhalt der ehemaligen EBM-GOP 03240.
Die detaillierten Bestimmungen zum Hausärztlich-geriatrischen Basisassessment können Sie dem jeweiligen HZV-Vertrag auf der Webseite des Deutschen Hausärzteverbandes (s. Kasten) entnehmen. Der Leistungsinhalt der ehemaligen EBM-GOP 03240 umfasst:
Obligater Leistungsinhalt
- Untersuchung von Funktions- und Fähigkeitsstörungen unter Berücksichtigung des kardiopulmonalen und/oder neuromuskulären Globaleindrucks mit Qualifizierung der Störung mittels standardisierter qualitätsgesicherter Testverfahren (z.B. Timed "up&go", Tandem-Stand, Esslinger Sturzrisikoassessment).
- Beurteilung von Hirnleistungsstörungen mittels standardisierter Testverfahren (z.B. MMST, SKT oder TFDD).
Fakultativer Leistungsinhalt
- Anleitung zur Anpassung des familiären und häuslichen Umfelds an die ggf. vorhandenen Fähigkeits- und Funktionsstörungen.
- Anleitung zur Anpassung des Wohnraumes, ggf. Arbeitsplatzes, Abstimmung mit dem behandelnden Arzt.
Versand der HZV-Belege: Das gilt es zu beachten
Hausärzte sind verpflichtet, die HZV-Belege zur Einschreibung von Patienten an das vom Hausärzteverband eingesetzte Rechenzentrum zu versenden. Die Versendung der HZV-Belege an andere Adressaten ist mangels Einwilligung des Patienten ein Verstoß gegen die ärztliche Schweigepflicht.
Durch die Versendung an falsche Empfänger wird der Verlust der HZV-Belege zur Einschreibung von Patienten riskiert. Alle HZV-Belege (mit Ausnahme der Belege für die AOK Bayern!) müssen unabhängig von der aufgedruckten Adresse ausschließlich an die HÄVG Rechenzentrum GmbH in Köln versendet werden. Die Adresse lautet:
HÄVG Rechenzentrum GmbH, Edmund-Rumpler-Str. 2, 51149 Köln
Da für wenige HZV-Verträge noch Restbestände von Dokumenten zur Patientenaufklärung und -einschreibung verwendet werden, kann es bei einzelnen Belegen vorkommen, dass eine andere Adresse aufgedruckt ist. Auch in diesem Fall müssen die HZV-Belege jedoch an die HÄVG Rechenzentrum GmbH versandt werden (Ausnahme: AOK Bayern!).