Tagtäglich tragen Ärzte ein hohes Maß an Verantwortung bei der Betreuung ihrer Patienten. Vor allem für Allrounder wie Hausärztinnen und Hausärzte, die stets den ganzen Menschen im Blick haben, ist es deshalb wichtig, immer auf dem neusten Stand zu sein und eine beständig hohe Qualität in der hausärztlichen Versorgung sicherzustellen. Deshalb ist auch in den Verträgen zur Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) das Thema Fortbildung fest verankert.
Anforderungen über Standard hinaus
Der Grund findet sich im § 73b SGB V. Dort heißt es, dass die Hausarztzentrierte Versorgung Anforderungen genügt, die über die vom gemeinsamen Bundesausschuss sowie in den Bundesmantelverträgen geregelten Anforderungen an die hausärztliche Versorgung nach § 73 hinausgehen.
Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass Ärzte innerhalb von fünf Jahren 250 Fortbildungspunkte bei der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung nachweisen müssen. Für Teilnehmer an der HZV gilt darüber hinaus die Verpflichtung zur Teilnahme an strukturierten Qualitätszirkeln zur Arzneimitteltherapie.
Gemäß § 95d SGB V ist die Fortbildungspflicht durch die Teilnahme an Fortbildungen zu erfüllen, die sich auf hausarzttypische Behandlungsprobleme konzentrieren. Dazu zählen beispielsweise Themen wie patientenzentrierte Gesprächsführung, psychosomatische Grundversorgung, Palliativmedizin, allgemeine Schmerztherapie oder Geriatrie.
Um die teilnehmenden Hausärzte hierbei zu unterstützen, organisiert das Institut für hausärztliche Fortbildung im Deutschen Hausärzteverband (IHF) Fortbildungen, die diese Anforderungen erfüllen. Sie sind hausarztrelevant, evidenzbasiert und produktneutral gestaltet.
Aber nicht allein die Hausärztinnen und -ärzte stehen im Fokus der Fortbildungsmöglichkeiten. Für deren Entlastung durch weiterqualifizierte Medizinische Fachangestellte (MFA) wurde vor Jahren die Ausbildung zur VERAH®, der Versorgungsassistenz in der Hausarztpraxis, entwickelt.
Sie ist inzwischen zu einem Erfolgsmodell geworden und findet sich in nahezu allen Verträgen zur Hausarztzentrierten Versorgung wieder. Es werden also im Zuge der HZV-Verträge nicht nur die Ärzte für das Vorhalten bestimmter Qualifikationen honoriert, sondern auch die Betreuung von Patienten durch eine VERAH®.
Auch für sie gibt es deshalb ein stetig wachsendes Fortbildungsangebot.
I. Wieners