Ein positives Signal in der Corona-Pandemie: Der bundesweite IKK classic-HZV-Vertrag wurde für Hausärzte und Patienten jetzt noch lukrativer gestaltet. Viele Leistungen werden besser honoriert und neue Leistungen wurden aufgenommen.
Wichtig: Die vorgestellten Änderungen beziehen sich auf alle KV-Regionen außer Baden-Württemberg. Hier wurde ebenfalls eine deutliche Aufwertung verhandelt, jedoch mit anderen inhaltlichen Schwerpunkten.
Das wurde zum 1. Juli angepasst:
Angestellte Ärztinnen und Ärzte: Seit 1. Juli 2020 können auch in Anstellung tätige Hausärztinnen und Hausärzte am HZV-Vertrag teilnehmen.
Erhöhung vieler Vergütungsbeträge: Um jeweils zwei Euro gestiegen sind die Vergütungen für die Grundpauschale P1 und Behandlungspauschale P2 sowie der VERAH®-Zuschlag. Die Erbringung von Kinder- und Jugendvorsorgeuntersuchungen (U1 bis U9, J1) wird jetzt mit 45 Euro statt 30 Euro vergütet. Auch die Vertreterpauschale wird nun mit 42 Euro, statt bislang 20 Euro, leistungsgerechter honoriert.
Das kommt zum 1. Oktober:
Neue Einzelleistungen: Besuchsleistungen, die bislang in der Pauschale enthalten waren, werden nun als Einzelleistung vergütet: Ein Besuch wird jetzt zusätzlich mit 30 Euro vergütet, ein Mitbesuch mit 12 Euro. Alle Besuchsleistungen dürfen ebenso vom Vertreterarzt erbracht und abgerechnet werden. Darüber hinaus wird die Gesundheitsuntersuchung (01732) von einem Check-up-Zuschlag (6 Euro) in eine Einzelleistung umgewandelt und mit 36 Euro vergütet. Anders als in der Regelversorgung, kann die Gesundheitsuntersuchung bei HZV-Patienten ab dem 36. Lebensjahr weiterhin alle zwei und nicht lediglich alle drei Jahre angeboten werden. Die Gesundheitsuntersuchung für 18- bis 34-Jährige kann einmalig über die HZV abgerechnet werden.
Die Leistungen Krebsfrüherkennung Haut und Mann werden in die Pauschalen überführt und der Schwellenwert der Rotquote des Pharmakotherapie-Zuschlag angepasst.
Neue Versorgungsmodule: Ebenfalls mit aufgenommen werden die Versorgungsmodule LUTS (Symptome des unteren Harntrakts) und Diabetische Neuropathie in Höhe von je 15 Euro, welche bereits aus dem HZV-Vertrag mit der Techniker Krankenkasse bekannt sind.