Dass das Thema Datenschutz heute aktueller ist denn je, weiß Lisa Ayas genau. “Spätestens die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hat Menschen dafür sensibilisiert, welche ihrer Daten wann wo verarbeitet werden”, beobachtet sie. “Und: Die Anforderungen an Unternehmen, aber auch Arztpraxen, haben sich mit der DSGVO deutlich erhöht.”
Deswegen ist Lisa Ayas gemeinsam mit ihren zwei Mitarbeitern seit Inkrafttreten der DSGVO im Mai 2018 verstärkt gefragt. Die Rechtsanwältin ist die Datenschutzbeauftragte des Deutschen Hausärzteverbands sowie zahlreicher Landesverbände und der Hausärztlichen Vertragsgemeinschaft AG (HÄVG). Indirekt, erklärt sie, landeten damit auch Fragen aus dem Praxisalltag auf ihrem Schreibtisch.
Dabei ist das Thema Datenschutz für die Hausärzteverbände kein neues. Denn: Weil Gesundheitsdaten besonders sensible und auch per Gesetz in besonderem Maße zu schützende Daten sind, sind beispielsweise Landesverbände, die Verträge zur Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) umsetzen, schon immer zu einem höheren Maß an Datenschutz verpflichtet.
Dabei begleitet Lisa Ayas in Fragen rund um die Datenverarbeitung und die dabei nötige Dokumentation. Eine in der jüngeren Vergangenheit oft an sie herangetragene Frage habe etwa die Datenschutzunterrichtung auf (Praxis-)Webseiten betroffen (s. Praxis-Tipp unten). “Wir können dabei aber immer nur unterstützen und beispielsweise die entsprechenden Formulare zur Verfügung stellen beziehungsweise diese erarbeiten, sollten sie fehlen”, betont die Fachfrau. Denn: “Wir sind nicht die Datenverarbeiter selbst. Das sind die Leute vor Ort und nicht zuletzt die Hausärzte in den Praxen, die am besten selbst über ihre Prozesse Bescheid wissen.”
Praxis-Tipp
Cookie-Hinweis ist für viele Praxis-Webseiten keine Pflicht
Eine immer wieder auftretende Frage ist jene der Cookie-Unterrichtung auf Webseiten. Merke: Haben Praxisinhaber auf ihrer Webseite keine Analyse-Tools wie Matomo oder Facebook-Plug-Ins im Einsatz – was gerade bei kleineren Praxen die Regel ist –, dann benötigt ihre Webseite auch keinen Cookie Hinweis. In der sogenannten Datenschutzunterrichtung hingegen muss stets aufgeführt sein, welche Daten gesammelt werden. Im Sinne der Transparenz, die auch hier gegeben sein muss, empfiehlt es sich, diese an einer zentralen Stelle zu platzieren, ohne dass langes „Herunterscrollen“ nötig wird. Ebenfalls empfehlenswert ist eine eigene Unterseite, nicht die Platzierung im Impressum.
Einen weiteren Praxis-Tipp zum Datenschutz am Telefon finden Sie hier.