HausärzteverbandHonorare müssen die Realität abbilden!

Die Honorarverhandlungen für die Niedergelassenen lieferten in den vergangenen Jahren teils mickrige Ergebnisse – die weit unter der Inflationsrate lagen. Nun machen Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Kliniken vor, wie es anders laufen kann.

Auch für niedergelassene Ärzte müssen die gestiegenen Kosten ausgeglichen werden, fordert der Hausärzteverband.

Über erhebliche Gehaltssteigerungen dürfen sich die rund 60.000 Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern freuen. Das geht aus dem neuen Tarifvertrag hervor, auf den sich Marburger Mund (MB) und kommunale Krankenhäuser Ende Mai nach fünf Verhandlungsrunden geeinigt haben.

Nicht zuletzt anlässlich dieser Tarifeinigung fordert der Deutsche Hausärzteverband, dass auch für die Niedergelassenen nachgelegt werden muss, um die enorm gestiegenen Kosten auszugleichen (s. Kommentar).

Im Spätsommer werden die jährlichen Honorarverhandlungen zwischen Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband starten. In den vergangenen Jahren hat die darin erzielte Erhöhung des Orientierungspunktwertes stets (weit) unter der Inflationsrate gelegen.

Für Klinikärztinnen und -ärzte wurden die Entgelte jetzt zum 1. Juli bereits um 4,8 Prozent erhöht, zum 1. April 2024 erfolgt eine weitere Steigerung um 4 Prozent. Damit ist nach 15 Monaten eine Anhebung der Werte der Entgelttabelle um 8,8 Prozent erreicht. Im Sommer 2023 gibt es zudem eine einmalige steuerfreie Inflationsausgleichszahlung von 1.250 Euro, eine weitere ebenfalls in Höhe von 1.250 Euro soll im Januar 2024 gezahlt werden.

Der Tarifvertrag läuft nur bis 30. Juni 2024, sodass laut MB dann sehr zeitnah erneut verhandelt werden kann.

red

 

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