Ärztevertreter haben die Politik aufgefordert, gegen Gewalt im Praxisalltag aktiv zu werden. Ärzte sollen dazu in den Straftatbestand "Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte" mit aufgenommen werden. Im Mai 2017 war mit der Änderung von Paragraf 114 StGB der Schutz von Polizisten, Feuerwehrleuten und Rettungsdienstmitarbeitern verstärkt worden. Angriffe auf sie werden seither mit härteren Strafen belegt. Ärzte und medizinisches Personal sind bislang nicht berücksichtigt.
Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und NAV-Virchow-Bund unterlegten ihre Forderung im Mai mit Vorlage des Ärztemonitors 2018. Für die deutschlandweit größte Befragung von Niedergelassenen wurden 11.000 Ärzte befragt und erstmals Gewalt in Praxen thematisiert. Demnach wurden im vergangenen Jahr im Mittel 73 Mal täglich Ärzte körperlich attackiert. 4,3 Prozent der Befragten gaben an, betroffen gewesen zu sein.
Auch der Deutsche Ärztetag hat die Politik aufgefordert, hier zu handeln. Zudem müssten die Kammern das Meldewesen stärken, beschlossen die Delegierten. "Wer einen Arzt angreift, greift uns an. Wer eine Schwester angreift, greift uns an", unterstrich Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) in Erfurt.