Delegierte stimmen für Fernbehandlung
Einige nennen es Revolution – andere lediglich Rechtssicherheit für das, was Ärzte bereits heute in einem großen Maße tun: Mit "überwältigender" Mehrheit haben sie in Erfurt für eine Lockerung des bislang geltenden Verbots der ausschließlichen Fernbehandlung gestimmt. "In der Hausarztpraxis ist es sicher der Einzelfall, dass wir die Fernbehandlung auch als Erstkontakt durchführen", erklärt Jens Wagenknecht, Delegierter der Ärztekammer Niedersachsen und Vize-Vorsitzender des Landeshausärzteverbands, im Gespräch mit "Der Hausarzt" (siehe Video). "Aber gerade für den Ärztlichen Bereitschaftsdienst ist es wichtig, dass jetzt endlich Rechtssicherheit geschaffen wird."
Bisher sind im bundesweiten Berufsrecht "ausschließliche" Behandlungen von Patienten über Kommunikationsmedien untersagt. Dabei gehören Auskünfte über andere Kommunikationsmedien durchaus zum Versorgungsalltag – etwa, wenn Befunde am Telefon übermittelt werden. Künftig soll der rechtliche Rahmen auch für Erstkontakte festgesteckt werden: Fernbehandlungen noch unbekannter Patienten sollen "im Einzelfall" erlaubt werden – wenn es ärztlich vertretbar und die Sorgfalt gewahrt ist. Paragraf 7 Abs. 4 der Musterberufsordnung soll entsprechend geändert werden. Die Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hingegen lehnte der Ärztetag ab, "wenn es (…) zu keinem persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt kommt".
Die praktische Umsetzung soll nun ein Runder Tisch mit Vertretern von Ärzteorganisationen, Selbstverwaltung und Deutschem Pflegerat beraten. Das kündigte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) in einer ersten Reaktion an.
Dabei wurde in Erfurt deutlich, dass die Ärzte auf klare Regeln pochen. So stimmten sie etwa auch für einen Antrag, der deutlich macht, dass Fernbehandlung "im vertragsärztlichen Sektor nur durch Vertragsärzte" erfolgen darf. Auf den ersten Blick eine Binsenweisheit, bezeugt der Antrag doch eine Klarstellung, die in der Debatte an verschiedenen Stellen deutlich geworden ist: Telemedizinische Angebote dürfen nicht von Unternehmen, Callcentern und Co. besetzt werden.
Auch der Deutsche Hausärzteverband unterstreicht diese Notwendigkeit eines klaren Rahmens. "Telemedizinische Angebote können, wenn sie im Einzelfall richtig eingesetzt werden, die Versorgung sinnvoll ergänzen und Patienten sowie Ärzte entlasten", erklärte Bundesvorsitzender Ulrich Weigeldt.
Es brauche jedoch eindeutige Regelungen, in welchen Fällen eine Fernbehandlung sinnvoll und möglich ist. "Entscheidend ist, dass die Angebote für Patienten und Ärzte auch langfristig freiwillig bleiben und nicht als Kostensparprogramm für Krankenkassen missverstanden werden."
Weiterer Beratungsbedarf wurde dem BÄK-Vorstand mit auf den Weg gegeben – etwa um sicherzustellen, dass der weiterbehandelnde Arzt über eine stattgefundene Fernbehandlung informiert wird. Der von Jens Wagenknecht eingebrachte Antrag wurde in Erfurt angenommen.