Pertussis-ImpfungNeue Kassenleistung für Schwangere

Bisher galt die Impfempfehlung für Keuchhusten nur für Frauen im gebärfähigen Alter. Nun wird aufgrund neuer Studien nachjustiert: Schwangere sollen erneut geimpft werden - und auch enge Freunde erhalten die Vakzine mitunter als Kassenleistung.

Schwangere sollten sich zu Beginn des dritten Trimesters gegen Keuchhusten impfen lassen, so die aktuelle STIKO-Empfehlung.

Berlin. Gesetzlich versicherte Schwangere haben künftig Anspruch auf eine Pertussis-Impfung zum Schutz ihres Neugeborenen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die entsprechende, Ende März veröffentlichte Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) fristgerecht umgesetzt, wie dieser am Donnerstag (14. Mai) mitteilte. Die bisherige Empfehlung zur Pertussis-Impfung richtete sich an Frauen im gebärfähigen Alter – nicht jedoch an Schwangere selbst. Die STIKO hatte ihre Empfehlung jüngst aufgrund neuer Studien geändert (s. unten).

Der G-BA-Beschluss wird nun dem Bundesgesundheitsministerium zur Prüfung vorgelegt und tritt bei Nichtbeanstandung in Kraft.

„Ziel ist es, über die Impfung der Schwangeren – möglichst zu Beginn des letzten Schwangerschaftsdrittels – eine Erkrankung des Neugeborenen zu verhindern, welches in den ersten Lebenswochen noch nicht selbst geimpft werden kann“, erklärt der G-BA. Nach Angaben des RKI treten in Deutschland bei Säuglingen bis zum Alter von drei Monaten rund 200 Erkrankungen jährlich auf, mit einem oftmals schweren Verlauf. Jährlich werden in Deutschland rund 12.000 Pertussis-Erkrankungen gemeldet; Säuglinge sind bei einer Ansteckung besonders gefährdet. Eine Impfung ist erst ab dem Alter von zwei Monaten möglich, und erst nach zwei bis drei Impfstoffdosen wird ein ausreichender Schutz aufgebaut.

Auch enge Freunde sollen sich impfen lassen

Zusätzlich zur neuen Impfempfehlung für Schwangere hat der G-BA durch eine Ergänzung der Schutzimpfungs-Richtlinie klargestellt, dass auch Personen, die zum engen Freundeskreis zählen und dadurch Kontakt zum Neugeborenen haben, neben Familienmitgliedern und betreuenden Personen einen Leistungsanspruch auf eine Pertussis-Impfung haben. Bisher galt das nur für bestimmte Familienmitglieder, etwa Geschwister.

Voraussetzung ist, dass diese Personen in den vergangenen zehn Jahren keine Keuchhusten-Impfung erhalten haben – sie sollten diese dann möglichst bis vier Wochen vor der anstehenden Geburt auffrischen.

Hintergund: STIKO ändert Empfehlung aufgrund neuer Studien

Die STIKO hatte ihre Empfehlung für den Zeitpunkt der Impfung aufgrund neuer Studien zur Pertussis-spezifischen Antikörperkonzentration bei schwangeren Frauen geändert. So wurde festgestellt, dass bei der Mehrzahl der Frauen die Antikörperkonzentrationen sehr niedrig waren, auch wenn sie ein bis zwei Jahre vor der Schwangerschaft geimpft worden waren. Der wünschenswerte Nestschutz für den Säugling in den ersten Lebensmonaten sei durch eine Übertragung von mütterlichen Pertussis-Antikörpern vor der Geburt daher sehr unwahrscheinlich, führt der G-BA aus. Eine Impfung während der Schwangerschaft führe dagegen zu hohen Antikörperkonzentrationen bei der werdenden Mutter und dem Neugeborenen. Säuglinge von Müttern, die in ihrer Schwangerschaft eine Pertussis-Impfung erhalten hatten, erkrankten deutlich seltener an Pertussis als Säuglinge von Müttern, die keine Impfung während der Schwangerschaft erhalten hatten.

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