Schwangere mit rhesus-negativer Blutgruppe können künftig als Kassenleistung den Rhesusfaktor ihres ungeborenen Kindes bestimmen lassen. Damit wird die unnötige Anti-D-Prophylaxe, die bislang jede rhesus-negative Frau in der Schwangerschaft erhält, vermieden. Sie kommt künftig nur noch bei Schwangeren, die diese wirklich benötigen – also vor der Geburt eines rhesus-positiven Kindes -, zu Gute. Diesen Beschluss zur Anpassung der Mutterschaftsrichtlinie hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) im August gefasst. Die medizinisch unnötige Gabe von Immunglobulinen an Schwangere, die ein rhesus-negatives Kind erwarten – laut G-BA etwa 30 bis 40 Prozent der Fälle -, könne damit vermieden werden. Eine Ausnahme besteht weiter für Schwangere, die Mehrlinge erwarten, “da hier die vorhandene Studienlage nicht ausreicht, um festzustellen, ob der Test hinreichend zuverlässig ist”, so der G-BA.