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Umstrittene KassenleistungFettabsaugung zahlt jetzt die Kasse

Die Kassen kommen künftig für die Kosten einer Liposuktion auf. Weil die Methode jedoch noch wenig untersucht ist, gelten strenge Voraussetzungen für die Operation.

Frauen mit Lipödem im Stadium III können sich künftig auf Kassenkosten Fett absaugen lassen.

Berlin. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Behandlungskosten für eine Fettabsaugung, wenn Patientinnen an einem Lipödem im Stadium III leiden. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Donnerstag (19.9.) in Berlin festgelegt. Er geht derzeit davon aus, dass die Leistung ab Januar 2020 in Anspruch genommen werden kann.

Der Beschluss gilt zunächst auf fünf Jahre befristet bis zum 31. Dezember 2024, ab dann sollen die Ergebnisse der vom G-BA beauftragten Erprobungsstudie vorliegen. Auf dieser Grundlage wird die Methode dann für alle Stadien des Lipödems neu bewertet.

Operation ethisch vertretbar?

Der Beschluss gilt als umstritten, weil die Studienlage zur Beurteilung von Nutzen und Schaden des Eingriffs und dessen langfristigen Effekten sehr dünn ist. Bei der Anhörung sollen die geladenen Experten laut G-BA-Vorsitzendem Prof. Josef Hecken mehrfach gefragt worden sein, ob es aufgrund der wenigen Studien überhaupt ethisch zulässig sei, die Liposuktion in den Leistungskatalog der Krankenkassen aufzunehmen.

Dies sei vertretbar, weil es nur sehr wenige Patientinnen betreffe und somit bezüglich der Evidenz einer seltenen Erkrankung gleichkäme. Gleichzeitig gibt es aber keine belastbaren Schätzungen, wie viele Frauen an einem Lipödem leiden, so der G-BA.

Diese Patientinnen kommen infrage

Zudem wurde der Eingriff an strenge Qualitätsvorgaben gebunden. Unter anderem setzt er bei einem Bodymass-Index (BMI) ab 35 kg/m2 voraus, dass eine Adipositas behandelt wird. Ab einem BMI von 40 ist keine Fettabsaugung mehr erhalten, hier soll zunächst die Behandlung des Übergewichts im Fokus stehen.

Nur bestimmte Frauen kommen für die Operation überhaupt infrage: Ärzte müssen zuerst die Diagnose Lipödem Stadium III sicher feststellen. Dieses liegt bei übermäßiger Fettgewebsvermehrung mit überhängenden Gewebeanteilen von Haut und Unterhaut und einem Druck- oder Berührungsschmerz im Weichteilgewebe der betroffenen Extremitäten vor, wobei Hände und Füße nicht betroffen sind. Die Indikation dürfen Fachärzte für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie stellen sowie andere operativ tätige Fachärzte, wenn sie die im G-BA-Beschluss genannten Anforderungen erfüllen.

Vor der Operation müssen Frauen sechs Monate eine konservative Behandlung probiert haben, etwa mit Lymphdrainagen, Kompression oder Bewegungstherapie. Wenn sich die Beschwerden trotzdem nicht bessern, kommt eine Liposuktion infrage.

Entgegenkommen fürs BMG

„Mit der heutigen Entscheidung setzen wir die Forderung des Bundesministers für Gesundheit (BMG) nach Einschluss der Liposuktion um“, sagte Dr. Monika Lelgemann, unparteiisches Mitglied und Vorsitzende des Unterausschusses Methodenbewertung des G-BA. Im Januar hatte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) Druck auf den G-BA aufgebaut: Ein Änderungsantrag zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) hatte vorgesehen, die Liposuktion als Kassenleistung einzuführen, obwohl der Nutzen noch ungeklärt ist. Der G-BA kam dem Ministerium dann mit der jetzigen probeweisen Zulassung als Kompromiss entgegen. Für eine endgültige Bewertung der Liposuktion sei aber die Erprobungsstudie „zwingend nötig“, um Nutzen und Schaden der Methode zuverlässig abwägen zu können, ergänzte Lelgemann.

Erprobungsstudie zu Vor- und Nachteilen einer Liposuktion

Der G-BA hatte im Januar 2018 wegen der schlechten Studienlage zu den Vor- und Nachteilen einer Liposuktion beim Lipödem eine eigene Erprobungsstudie beschlossen. Für Frauen, die an einem Lipödem im Stadium I, II oder III leiden und die an der Studie teilnehmen möchten, wurde von den gesetzlichen Krankenkassen eine Website eingerichtet, unter der nähere Informationen zur Studienteilnahme bereitgestellt werden. Interessenbekundungen für eine Studienteilnahme sind ab dem 1. Oktober bis zum 31. Dezember 2019 möglich: www.erprobung-​liposuktion.de

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