Bei der Entscheidung für oder gegen eine Chemotherapie bei gesetzlich versicherten Patientinnen mit Brustkrebs im frühen Stadium stehen niedergelassenen Ärzten künftig vier Biomarker-Tests zur Verfügung. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) Mitte Oktober beschlossen. Einen ersten Test hatte der G-BA bereits 2019 in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen.
Laut G-BA umfasst der nun getroffene Beschluss die Anwendungen der spezifischen Vorgehensweisen der Tests EndoPredict®, MammaPrint® und Prosigna®. Sie ergänzen die bereits in der Richtlinie vorhandene Anwendung der Vorgehensweise des Oncotype DX Breast Recurrence Score®.
Biomarker-Tests sollen dazu beitragen, die Entscheidung der Patientinnen für oder gegen eine Chemotherapie nach einer Operation zu unterstützen. Sie können laut G-BA vor allem dann eingesetzt werden, wenn mittels klinischer Faktoren oder anhand der Tumoreigenschaften das individuelle Rückfallrisiko der Frauen nicht sicher bestimmt werden kann.
Der Beschluss wird dem Bundesministerium für Gesundheit zur Prüfung vorgelegt. Er tritt nach Nichtbeanstandung und Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft.
Danach verhandeln Ärzte und Krankenkassen die Höhe der ärztlichen Vergütung.
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