Hilfe beim An- und Ausziehen ärztlich verordneter Kompressionsstrümpfe können Ärzte künftig bei Patienten ab Kompressionsklasse I veranlassen. Dies gilt auch, wenn der Betroffene keine Grundpflege braucht, hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) Ende Dezember entschieden. Die Änderung tritt nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Bisher setzte die Verordnung entweder einen grundpflegerischen Bedarf oder eine höhere Kompressionsklasse voraus. Daher entfällt die Leistung künftig als Maßnahme der Grundpflege. Hingegen bleibt das An- und Ausziehen von nicht ärztlich verordneten Stütz- oder Antithrombosestrümpfen weiter Teil der Grundpflege.
Zudem hat der G-BA bei der Unterstützungspflege nachgebessert. Bei schwerer Krankheit – etwa nach einem Krankenhausaufenthalt, einer ambulanten Op oder ambulanten Klinikbehandlung – können Ärzte bis zu vier Wochen Leistungen der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung verordnen. Sie ist also auf einen kurzzeitigen, vorübergehenden Bedarf ausgerichtet. Der Patient muss dafür keine medizinische Behandlungspflege benötigen. Die Verordnung setzt aber voraus, dass im Haushalt lebende Personen die Leistungen nicht übernehmen können.