Ab 1. Juli soll die überarbeitete Kinder-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) gelten. Parallel wurde das „Gelbe Heft“ angepasst, um die Kindervorsorgen U1 bis 9 zu dokumentieren. Nun werden darin auch die neuen Screening-Angebote abgebildet und psycho-soziale Aspekte sowie die Interaktion von Eltern und Kind stärker berücksichtigt.
So müssen Ärzte festhalten, wenn bei der Beobachtung der Interaktion des Kindes mit der Bezugsperson vorgegebene Kriterien nicht erfüllt werden. Haben Eltern einen großen Bedarf an Beratung, etwa zu Impfungen oder Hilfen in Belastungssituationen, können Ärzte dies ebenfalls vermerken. Zudem betont der G-BA, dass die von der Kinder-Richtlinie vorgegebenen Standards für die U1 bis 9 eingehalten werden müssen. Dies gelte besonders bei Hör- und Sehtests sowie der Beurteilung der Entwicklung.
Das neue Gelbe Heft enthält für Eltern eine herausnehmbare Karte, mit der sie gegenüber Kita oder Schule nachweisen können, dass ihr Kind an den nötigen Vorsorgeuntersuchungen teilgenommen hat. Zusätzlich informiert das Heft über Inhalt und Ziel der Untersuchungen. Zudem gibt es Platz für Eltern, um sich Fragen zu notieren. Die neuen Hefte geben Geburtskliniken, Hebammen und Kinderärzte an die Eltern aus. Ab Inkrafttreten dürfen dann die alten Hefte nicht mehr ausgehändigt werden. Bis zur U6 bekommen Kinder zusätzlich zu ihrem alten ein neues Gelbes Heft, die Befunde müssen nicht übertragen werden. Ab der U7 gibt es Einlageblätter für die Dokumentation, die in das vorhandene Heft geklebt werden.
Hinweis: Wie die KBV Ende Juni mitgeteilt hat, verschieben sich die Änderungen nochmals und treten nicht wie gedacht zum 1. Juli in Kraft. Denn das Bundesgesundheitsministerium hat den GBA um weitere Stellungnahmen gebeten. Wann die überarbeitete Kinder-Richtlinie in Kraft treten kann, ist noch unklar.