Das Bundeskabinett hat Ende August dem Entwurf des "Gesetzes zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung" (HHVG) zugestimmt. Das Gesetz soll dafür sorgen, dass Versicherte die richtigen Hilfen – hierzu zählen Inkontinenzhilfen, Kompressionsstrümpfe, Schuheinlagen, Prothesen und Orthesen – erhalten, um ihren Alltag trotz Einschränkungen möglichst selbstbestimmt bewältigen zu können, erklärte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU). Für Ärzte besonders wichtig ist das im Gesetz vorgesehene Modellvorhaben zur sogenannten "Blankoverordnung" von Heilmitteln. Dabei verordnet weiterhin der Arzt ein Heilmittel, der Heilmittelerbringer bestimmt aber die Auswahl und die Dauer der Therapie sowie die Frequenz der Behandlungseinheiten. Auf der Grundlage von Modellvorhaben in allen Bundesländern soll entschieden werden, ob diese Versorgungsform für die Regelversorgung geeignet ist. Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates. Die Regelungen des HHVG sollen überwiegend im März 2017 in Kraft treten.