Auf das E-Health-Gesetz reagieren Ärztevertreter gespalten. Während die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) auch Positives erkennen kann, spricht die Bundesärztekammer (BÄK) vor allem von einer “verpassten Chance”. Am Mittwoch, 27. Mai, hatte das Bundeskabinett das E-Health-Gesetz aus dem Hause von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) auf seinen parlamentarischen Weg geschickt.
Ihre Vorschläge hätten keinen Eingang in den Kabinettsentwurf gefunden, bedauert die BÄK. Stattdessen lasse dieser in Teilen Rechtssicherheit für Ärzte und Patienten sowie das informationelle Selbstbestimmungsrecht von Patienten außer Acht. „Wenn wir in Zukunft elektronisch im Gesundheitswesen kommunizieren wollen, sollten Arztbriefe wie in der Papierwelt auch durch einen Arzt unterschrieben werden“, wird Dr. Franz Bartmann, Vorsitzender des Telematikausschusses der BÄK, in einer Pressemitteilung zitiert. Dies sehe das E-Health-Gesetz jedoch offensichtlich nicht vor; es falle also hinter den Standard in der Papierwelt zurück.
Auch die Regelungen zum Notfalldatensatz kritisiert die BÄK.Auf den Notfalldatensatz sollen nach ihrer Meinung andere Berufsgruppen außer Ärzten nur über einen PIN-Schutz zugreifen können, fordert sie. “Mit der Eingabe der PIN kann der Patient dann autonom entscheiden, ob er einen Zugriff auf seine Daten gewähren möchte oder nicht“, so Bartmann. Die BÄK hofft daher auf Korrekturen in Laufe des Gesetzgebungsverfahrens.
Hingegen sieht KBV-Chef Dr. Andreas Gassen auch Positives: „Der Gesetzgeber hat die Kopplung verschiedener Netze im Rahmen der Telematik-Infrastruktur nun auch im Gesetz fest verankert. Dies begrüßen wir ausdrücklich.” Leider habe man aber die Chance verpasst, die Aktualisierung der Versichertenstammdaten fest bei den Krankenkassen anzusiedeln und nicht in den Praxen der niedergelassenen Ärzte.
Zudem kritisiert er, die geplanten finanziellen Sanktionen der Körperschaften, sofern Fristen nicht eingehalten werden. Das betrifft etwa den Online-Stammdatenabgleich sowie den Notfalldatensatz. Was kommt mit dem E-Health-Gesetz auf Hausärzte zu?
Im angehängten PDF finden Sie die geplanten Regelungen im Überblick.