Digitale PatientenakteE-Akte geht „amputiert“ an den Start

Wenn Versicherte ab 2021 Anspruch auf eine elektronische Patientenakte haben, sollten sie Herr ihrer Daten sein – dieser Tenor herrscht in diesen Tagen auf dem Hauptstadtkongress, und dieser Tenor herrschte bislang in der Politik. Doch nun steht fest: Zum Start der Akte ist das nur in Teilen gegeben.

Mit einem Klick Einblick in die Akte? Darüber sollen Patienten entscheiden.

Berlin. Die elektronische Patientenakte (ePA) wird – nach aktueller Planung – 2021 mit einer bedeutenden Einschränkung starten: Für Patienten wird nicht genau einzustellen sein, welcher Arzt welche Daten sehen darf. Kritik am Datenschutz der Akte hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) jedoch zurückgewiesen. „Der Datenschutz ist nicht löchrig. Der Patient entscheidet selbst, welcher Arzt Einblick in seine Patientenakte hat”, sagte Spahn als Gast des Hauptstadtkongresses am Mittwoch (21. Mai).

Aber: Anfangs wird es keine Möglichkeit für Patienten geben, ihre elektronische Akte individuell so einzustellen, dass je nach Arzt nur ein Teil der Informationen einsehbar ist. Das bestätigt das Bundesgesundheitsministerium, nachdem die „Süddeutsche Zeitung“ als erstes darüber berichtete. Beispielsweise könnte dann ein Physiotherapeut, der eigentlich nur die Daten des Orthopäden braucht, in der Akte auch sehen, dass eine Patientin einen Schwangerschaftsabbruch hatte, schrieb die Zeitung (20. Mai). Oder ein Apotheker erfahre automatisch auch von der Psychotherapie seines Kunden.

Laut Ministerium arbeitet man jedoch daran, dass dies zeitnah ermöglicht wird. Wie auch Spahn weist das Ministerium Abstriche beim Datenschutz jedoch zurück: Denn der Patient entscheide immer selbst, ob ein Arzt überhaupt Einblick in die Akte bekomme und welche Daten darin gespeichert würden.

Prof. Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), betonte am Mittwoch (23. Mai) vor Journalisten, dass der nun bekannt gewordene Fehler “so schnell wie möglich” behoben werden müsse. Nichtsdestotrotz, meinte er, sollte mit der Patientenakte gestartet werden und nicht – wie in Deutschland oft üblich – gewartet werden, bis die vermeintlich fehlerfreie Lösung vorliegt.

Bei BSI-Workshop nachgebessert

Die elektronische Patientenakte soll laut Koalitionsvertrag 2021 kommen. Das Vorhaben hat Spahn jüngst im Referentenentwurf für das E-Health-Gesetz II konkretisiert. In der Datei können Patienten demnach Befunde, Diagnosen, Behandlungsberichte oder Impfungen speichern lassen und haben damit theoretisch immer alle wichtigen Daten ihrer Krankheitsgeschichte griffbereit, zum Beispiel auf dem Handy oder Tablet.

Erst kürzlich hatte das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) Medienberichten zufolge Sicherheitslücken bei der ePA-Entwicklung bemängelt. Tatsächlich habe das BSI im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags eine Bewertung des von der Gematik erstellten Entwurfs der ePA-Spezifikationen durchgeführt, bestätigte ein Sprecher der Bundesbehörde auf Anfrage von „Der Hausarzt“. Bei einem darauf folgenden Workshop seien die Spezifikationen dann „erneut diskutiert und weiterentwickelt“ worden, sodass das BSI nie Freigabe des sogenannten Schlüsselgenerierungsdienstes (SGD), der die Patientendaten beim Aktengebrauch schützen soll, „unter bestimmten Voraussetzungen erteilt“ hat. Dass Patientendaten nach der Implementierung nicht ausreichend geschützt sind, diese Gefahr sehe man nicht.

“Patienten gehen weise mit Daten um”

Dass Patienten Herr ihrer Daten bleiben müssen, damit die Akte Erfolg haben wird, darüber herrschte am Mittwoch (22. Mai) auch Einigkeit auf dem Hauptstadtkongress in Berlin. „Patienten machen nur mit, wenn sie das Gefühl haben, dass sie dadurch einen Nutzen haben“, erklärte Dr. Sang-Il Kim von der der Schweizerischen Post AG, die aktuell an der Ausrollung der bundesweiten Patientenakte in der Schweiz beteiligt ist. In den vergangenen sieben Jahren seien bei einem Modellprojekt im Kanton Genf 46.000 Akten, sogenannte Dossiers, eröffnet worden. Ein Viertel der Akten seien von Eltern für ihre Kinder angelegt worden, ein weiteres Viertel von chronisch kranken Patienten, die wollen, dass Angehörige die Akte für sie führen und Leistungserbringer hineinschauen. „Die Nutzung ist also ganz anders, als wir das hier diskutieren.“ Die Patienten seien Herren ihrer Daten, jedoch durchaus bereit sie zu ihrem Nutzen zu teilen. „Wir beobachten, dass Patienten sehr weise und gut damit umgehen.“

Hauptnutzer der insgesamt rund sechs Millionen gespeicherten Dokumente seien die ambulante Pflege und Apotheken, um damit die ärztliche Versorgung zu begleiten.

Interessant: Der Kanton Genf finanziert aktuell zwei Vollzeitstellen, die im Klinikum zur Teilnahme motivieren, berichtete Kim in Berlin. „Aufklärung ist ein Riesenproblem“, beobachtet er. Ein ausführliches Eingangsgespräch sei deshalb immer nötig, auch um Ängste zu nehmen. Die durchschnittliche Dauer beträgt laut Kim 15 bis 20 Minuten.

Bislang nur Insellösungen

Bislang existieren in Deutschland nur Insellösungen für ePA. Jüngstes Beispiel ist die Techniker Krankenkasse (TK): Die 10,4 Millionen Versicherten der Kasse können seit Montag (20. Mai) die digitale Akte nutzen. Die TK verspricht ihren Versicherten, dass sie auf Wunsch alle Daten über abgerechnete Behandlungen herunterladen können, sodass sie einen Überblick über die verschriebenen Medikamente, Arztbesuche, Diagnosen und Impfungen haben und die Informationen nicht selbst eintippen müssen. Auf die Daten habe nur der Versicherte Zugriff, allein er entscheide, ob er sie mit seinem Arzt teile.

Prof. Jens Scholz, Vorstandsvorsitzender des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein (UKSH), plädierte vor diesem Hintergrund auf dem Hauptstadtkongress für die dringend notwendige Interoperabilität, damit Patientenakten aller Kassen und Anbieter ausgelesen werden können. Er verglich dies mit den unterschiedlichen Bankkonten seiner 14.250 Mitarbeiter, die trotzdem allesamt ihr Gehalt erhalten müssen. Das Klinikum habe daher eine eigene Schnittstelle, die sogenannte Offene Gesundheitsplattform (OHP), geschaffen. Darüber hinaus liegt die Nutzung auch hier beim Patienten: „Jeder Patient, der bei uns aufgenommen wird, erhält ein eigenes Konto“, erklärte Scholz. „Ob er in dieses dann reinschauen will und mit wem er die Daten teilen möchte, liegt dann bei ihm.“

Mit Material von dpa

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