Die Bundesregierung will die Tabakrichtlinie verschärfen, bis 20. Mai 2016 muss sie die europäische Tabakprodukt-Richtlinie umsetzen. Ein entsprechender Gesetzentwurf sieht vor, dass vorne und hinten zwei Drittel der Schachteln für Zigaretten und Drehtabak mit Warnbildern und zusätzlichen Hinweisen bedruckt werden. Außerdem sollen Aromen verboten werden, die den Tabakgeschmack überdecken. Um Fälschungen vorzubeugen, sollen Verpackungen künftig ein individuelles Erkennungs- sowie ein fälschungssicheres Sicherheitsmerkmal tragen. Experten geht der Entwurf teilweise nicht weit genug. So fordert Dr. Martina Pötschke-Langer vom Deutschen Krebsforschungszentrum, dass auch nikotinfreie elektronische Zigaretten, elektronische Shishas sowie herkömmliche Wasserpfeifen eingebunden werden. Von diesen Produkten gehe eine Gesundheitsgefahr aus. Zudem gebe es keine Daten, dass E-Zigaretten und E-Shishas die Tabakentwöhnung unterstützten. Das Gesetz soll im Mai in Kraft treten.