Als Urinstatus werden in der Praxis üblicherweise eine Teststreifenuntersuchung und die Untersuchung des Sediments bezeichnet. Hierzu steht zur Abrechnung die Nr. 32030 EBM (Orientierende Untersuchung mittels vorgefertigter Testträger) zur Verfügung. Diese Leistung ist nur einmal abrechenbar, auch wenn man Parameter mit unterschiedlichen Teststreifen untersucht. Außerdem wird die Abrechnung auf den neuen Labor-Wirtschaftlichkeitsbonus nach Nr. 32001 EBM angerechnet (Hausarzt 8). Das ist hingegen nicht der Fall, wenn man die Leistung zur Prävention neben dem Check-up nach Nr. 01732 EBM berechnet. Hier kommt die Nr. 32880 EBM zum Ansatz (s. Listenauszug). Diese Leistung wird unbudgetiert mit 0,50 Euro vergütet und findet bei der Berechnung des Laborbonus keine Berücksichtigung.
Kommentar
Ähnlich sieht es aus, wenn Ärzte die ebenfalls im Check-up geforderten Parameter Cholesterin und Blutzucker in der Praxis selbst bestimmen.
Hier kann man die Nrn. 32881 und 32882 EBM berechnen. Sie sind mit 0,25 Euro ebenfalls extrabudgetär und ohne Anrechnung auf die Nr. 32001 EBM (Labor-Wirtschaftlichkeitsbonus) vergütet.
Untersuchungsindikationen
Auszug aus der Liste von Untersuchungsindikationen, die bei der Ermittlung des Labor-Wirtschaftlichkeitsbonus unberücksichtigt bleiben
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Nr. 32880 EBM Laborpauschale für Untersuchungen im Zusammenhang mir der Erbingung der Gebührenordnungsposition 01732 auf Eiweiß, Glukose, Erythrozyten, Leukozyten und Nitrit im Urin
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Nrn. 32881 und 32882 EBM Laborpauschalen für Untersuchungen im Zusammenhang mir der Erbingung der GOP 01732 auf Blutzucker oder Cholesterin
Quelle: EBM Stand 1. April 2018