VersorgungG-BA: Enger Blick bei Arzneimitteln zu Kombi-Therapien
Arzneimittel, die lediglich in Kombination mit anderen Mitteln eingesetzt werden, sollen für Krankenkassen möglichst billiger werden. Bei welchen Kombinations-Verordnungen das der Fall sein wird, legt der Gemeinsame Bundesausschuss fest, der betont: Mit zweckmäßig und wirtschaftlich hat das nichts zu tun.