Hiermit loggen Sie sich bei DocCheck-Login aus.
Abbrechen

Einigung auf ErhöhungMehr Geld für Arznei- und Heilmittel in 2020

Für Arznei- und Hilfsmittel steht im nächsten Jahr mehr Geld zur Verfügung. Darauf haben sich KBV und GKV-Spitzenverband geeinigt.

Das Ausgabenvolumen für Arzneimittel steigt im kommenden Jahr um 4,2 Prozent. Auf dieses Ergebnis der bundesweiten Rahmenvorgaben haben sich Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und GKV- Spitzenverband laut Mitteilung im Oktober geeinigt. Für Heilmittel ergibt sich ein Plus von 0,9 Prozent. In diese Bewertung sei unter anderem die Verlagerung von Leistungen aus der stationären in die ambulante Versorgung eingeflossen.

Grund für die Steigerung bei Arzneimitteln ist, wie auch schon im vergangenen Jahr, insbesondere der Einsatz innovativer Arzneimittel (+ 4,0 Prozent). Diese kommen vor allem onkologischen Patienten zugute, betont die KBV. Laut aktuellen Zahlen des GKV-Spitzenverbands haben die gesetzlichen Kassen vergangenes Jahr sieben Milliarden Euro für Onkologika ausgegeben. 2014 waren es noch fünf Milliarden Euro.

Die Rahmenvorgaben bilden die Basis für die regionalen Verhandlungen zu den Ausgabenvolumina, die die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) mit den Krankenkassen vor Ort führen.

Die Rahmenvorgaben im Wortlaut: www.hausarzt.link/TF1gY

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.