Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) hat die dritte, überarbeitete Auflage des Leitfadens “Orale Antikoagulation bei nicht valvulärem Vorhofflimmern” veröffentlicht. Während die Empfehlung zur oralen Antikoagulation bei nicht valvulärem Vorhofflimmern (nv-VHF) bisher lautete, Vitamin-K-Antagonisten (VKA) bevorzugt vor direkten oralen Antikoagulantien (DOAK) einzusetzen, ist die AkdÄ nun der Auffassung, dass zur Antikoagulation bei nv-VHF neben dem Einsatz eines VKA inzwischen auch die Anwendung eines DOAK und insbesondere von Apixaban vertretbar ist: DOAK seien inzwischen seit mehreren Jahren auf dem Markt – zwar werde die Sicherheit dieser Arzneimittel weiterhin diskutiert, das Auftreten einer bisher nicht bekannten Nebenwirkung scheine jedoch unwahrscheinlich. Zudem seien mittlerweile Antidota gegen Dabigatran, Apixaban und Rivaroxaban zugelassen, auch wenn ihre klinische Wirksamkeit bisher noch nicht sicher beurteilt werden könne.
Laut AkdÄ sollte sich die Entscheidung für VKA oder DOAK ebenso wie die Auswahl des DOAK nach der klinischen Gesamtsituation, Begleiterkrankungen, Komedikation und Präferenz des Patienten richten.
Der Leitfaden gibt unter anderem Empfehlungen, wann und mit welchem Präparat eine orale Antikoagulation bei Patienten mit nv-VHF angezeigt ist und wie das Vorgehen bei Blutungen unter DOAK sein sollte.
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Den AkdÄ-Leitfaden zur oralen Antikoagluation bei nicht valvulärem Vorhofflimmern finden Sie unter: www.hausarzt.link/q2aE3