Hiermit loggen Sie sich bei DocCheck-Login aus.
Abbrechen

Rückruf von Emerade®Ersatzverordnung kennzeichnen

KBV und GKV-Spitzenverband haben sich auf eine Ersatzverordnung geeinigt. Patienten und Ärzte bleiben kostenfrei.

Nachdem im Februar Emerade®-Fertigpens (150/300/500 Mikrogramm) zurückgerufen worden waren (www.hausarzt.link/2eVxn), haben sich Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband auf eine Regelung für die Ersatzverordnung geeinigt. Danach darf auf dem Rezept nur das Arzneimittel verordnet werden, das das zurückgerufene ersetzt. Über der Verordnungszeile müssen Ärzte “Ersatzverordnung wegen Rückruf Emerade®” vermerken, erklärt die KBV. Für den Patienten ist diese erneute Verordnung zuzahlungsfrei; auch für Ärzte schlagen die Kosten mit entsprechender Kennzeichnung nicht bei einer Wirtschaftlichkeitsprüfung zu Buche, da sie damit – wie 2019 im Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung festgelegt – als Praxisbesonderheit berücksichtigt wird.

KBV und GKV-Spitzenverband sind derzeit dabei, eine Regelung für Ersatzverordnungen im Bundesmantelvertrag für Ärzte – einschließlich der automatisierten Bedruckung durch die Verordnungssoftware – zu verankern. Damit wären künftig keine Übergangsregelungen wie nun bei Emerade® mehr nötig.

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.