Erfurt. Ausländische Mediziner sollen künftig eine Prüfung analog zum dritten Staatsexamen (M3-Prüfung) ablegen, bevor sie in Deutschland eine Approbation erhalten können. Eine entsprechende Forderung an den Gesetzgeber hat am Donnerstag (10.5.) der 121. Deutsche Ärztetag in Erfurt mit großer Mehrheit beschlossen.
Die Delegierten wichen dabei in einigen Teilen von dem ursprünglichen Entwurf der Bundesärztekammer (BÄK) ab (Drs. Ic – 06). Die Beschlüsse beziehen sich lediglich auf ausländische Mediziner von außerhalb der Europäischen Union.
Derzeit arbeiten rund 50.000 ausländische Ärzte in der Bundesrepublik, jeder zweite aus Ländern außerhalb der EU. Innerhalb der EU gelten Facharztdiplome als gleichwertig und werden in der Regel automatisch anerkannt.
Probleme mit „gekauften” Zeugnissen
Nach Ansicht der Delegierten reicht das derzeitige Prozedere aus nicht aus, um einen deutschen Facharztstandard nachzuweisen. Drei von vier Anerkennungen, so BÄK-Präsident Prof. Frank Ulrich Montgomery, basiere auf der Prüfung von Zeugnissen (Gleichwertigkeitsprüfung) und kurzen Prüfungen allfälliger Wissenslücken (Kenntnisprüfung).
Doch schon die Zeugnisse sind offenbar ein Problem. Zahlreiche Delegierte berichteten, dass selbst echte Zertifikate sich in manchen Fällen als „gekauft“ herausgestellt werden. Auch die bisherigen Prüfungen seien eher lückenhaft.
Die Ärztevertreter wollen ihre Forderung dezidiert nicht als „ausländerfeindlich” verstanden wissen. Ohne Kollegen aus dem Ausland könnten manche Klinikstationen schließen, war der Tenor. Und Dr. Johannes Nießen, Amtsarzt aus Hamburg, erinnert an die positiven Erfahrungen aus dem Jahr 2016, als syrische Ärzte bei der medizinischen Erstversorgung von Flüchtlingen mithalfen. Er verwies auf der Hamburger Modell, bei dem deutsche Ärzte Patenschaften für ausländische Kollegen übernehmen und zum Beispiel durch den Behördenschungel helfen.
Zeitgleich forderten die Delegierten in Erfurt, dass bei der künftigen Prüfung keine Multiple-Choice-Tests zum Einsatz kommen sollen (Drs. Ic – 115). Die seien schon für „unsere Studenten völlig überzogen“, sagte Prof. Joachim Grifka aus Bad Abbach.
Außerdem sollen die Sprachkenntnisse verpflichtend mindestens auf dem fortgeschrittenen C1-Niveau liegen (Drs. Ic – 116). „Die Kollegen müssen nicht nur approbationsfähig sein, sondern die Patienten auch verstehen können“, sagte der Kinderarzt Dr. Tilman Kaethner aus Nordenham. Bisher gibt es lediglich die Empfehlung der Gesundheitsministerkonferenz (GMK), die das C1-Niveau vorsieht.
Liste soll „Approbationstourismus” beenden
Die Bundesländer sollen nach dem Willen der Ärztevertreter künftig zudem die Antragsprüfung von Ausländern auf die gemeinsame Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe (GfG) übertragen (Drs. Ic – 43). Laut BÄK-Präsident Montgomery gibt es bundesweit derzeit 54 Stellen, die sich um Approbationen kümmern.
In einem weiteren Beschluss (Drs. Ic – 15) forderten die Delegierten denn auch eine Art „schwarze Liste“ für Ausländer mit nicht bestandener Prüfung. Mehrere Delegierte berichtete in Erfurt von einem „Approbationstourismus“: Bei gescheiterten Anträgen in einem Bundesland wird die Approbation solange in anderen Ländern beantragt, bis sie gewährt wird. Der Informationsaustausch zwischen den vielen Landesstellen gilt als mangelhaft.
Auch sollen, geht es nach den Ärztetagsdelegierten, die Anträge künftig schneller bearbeitet werden (Drs. Ic – 48). Nach dem Anerkennungsgesetz sollen Ausländer binnen sechs Monaten ihre Kenntnisprüfung ablegen können dürfen. Oft dauert die Anerkennung jedoch wesentlich länger. „Manche warten bis zu ein Jahr auf ihre Anerkennung, das ist unerträglich“, sagte der Allgemeinmediziner Dr. Detlef Lorenzen aus Heidelberg.