Erfurt. Mit „überwältigender” Mehrheit hat der Deutsche Ärztetag am Donnerstag (10. Mai) für eine Lockerung des bislang geltenden Verbots der ausschließlichen Fernbehandlung abgestimmt. Für die Feststellung dieses Votums erntete Prof. Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Applaus der Delegierten – und eine SMS von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Er habe die Ärzte sofort zu ihrer Entscheidung beglückwünscht, sagte Montgomery nur wenige Minuten nach der Abstimmung. Er sehe das als “Zeichen, wie sehr die Debatte in der Öffentlichkeit verfolgt wurde”.
Bisher sind im bundesweiten Berufsrecht „ausschließliche” Behandlungen von Patienten über Kommunikationsmedien untersagt. Laut der entsprechenden Beschlussvorlage des Vorstands der Bundesärztekammer (BÄK) soll dies künftig „im Einzelfall” erlaubt werden – wenn es ärztlich vertretbar und die Sorgfalt gewahrt ist. Paragraf 7 Abs. 4 der Musterberufsordnung soll entsprechend geändert werden.
Der mit Spannung erwarteten Zustimmung war am Mittwochnachmittag eine leidenschaftliche Diskussion zum Thema vorausgegangen. Deutlich plädierten viele Delegierte – wie zur Eröffnung des Ärztetags auch Spahn – dafür, das Thema Fernbehandlung mit ärztlicher Kompetenz zu besetzen anstatt sich dem Thema zu verschließen.
Keine “Kostensparprogramme” für Kassen
In einer ersten Reaktion am Donnerstagmorgen hat der Deutsche Hausärzteverband die Entscheidung des Ärztetages begrüßt. „Telemedizinische Angebote können, wenn sie im Einzelfall richtig eingesetzt werden, die Versorgung sinnvoll ergänzen und Patienten sowie Ärzte entlasten”, erklärte Bundesvorsitzender Ulrich Weigeldt. Es brauche jedoch klare Regelungen, in welchen Fällen eine Fernbehandlung sinnvoll und möglich ist. „Entscheidend ist, dass die Angebote für Patienten und Ärzte auch langfristig freiwillig bleiben und nicht als Kostensparprogramm für Krankenkassen missverstanden werden.”
Die Notwendigkeit dieser klaren Regeln und der entsprechenden Beratung darüber erkannten auch die Delegierten an. So stimmten sie zum Tagesordnungspunkt „Fernbehandlung” etwa auch für einen Antrag, der klarstellt, dass Fernbehandlung „im vertragsärztlichen Sektor nur durch Vertragsärzte” erfolgen darf. Laut Montgomery ist dies zwar eine „Binse”, gleichwohl bezeugt der Antrag eine Klarstellung, die auch in der Debatte an verschiedenen Stellen deutlich geworden ist: Telemedizinische Angebote sollten nicht von Unternehmen, Callcentern und Co. besetzt werden.
Ankommen in der Versorgung – aber wie?
Auch weiterer Beratungsbedarf wurde dem BÄK-Vorstand mit auf dem Weg gegeben – etwa um sicherzustellen, dass der weiterbehandelnde Arzt über eine stattgefundene Fernbehandlung informiert wird. Der von Jens Wagenknecht, Abgeordneter der Ärztekammer Niedersachsen und aktiv im Deutschen Hausärzteverband, eingebrachte Antrag wurde mit knapper Mehrheit (98:94) angenommen.
„Die notwendige Diskussion um die Frage, wie telemedizinische Angebote in bestehende Versorgungsstrukturen eingebaut werden können, darf nicht davon ablenken, dass Politik und Selbstverwaltung endlich dafür sorgen müssen, dass Hausärzte ausreichend Zeit für das persönliche Gespräch in der Praxis und bei Hausbesuchen haben”, ergänzte Hausärztechef Weigeldt darüber hinaus. „Dazu braucht es natürlich auch eine vernünftige Honorierung. Auf diesem Ziel, das ja auch im Koalitionsvertrag festgeschrieben ist, muss der Fokus liegen.”
Gesundheitsminister Spahn kündigte in einer ersten Reaktion an, einen Runden Tisch mit Vertretern der Ärzteorganisationen und ihrer Selbstverwaltung sowie des Deutschen Pflegerates einzuberufen. Dieser Expertenkreis solle die praktische Umsetzung des Beschlusses beraten. Spahn: “Die neuen Möglichkeiten telemedizinischer Behandlung wollen wir jetzt auch für den Versorgungsalltag der Menschen erreichbar machen.”