Deutscher ÄrztetagLeidenschaftliche Plädoyers für Fernbehandlung

Am Donnerstag (10. Mai) stimmt der Deutsche Ärztetag über eine neue Regelung der Fernbehandlung ab. Bereits in der Diskussion hat sich gezeigt: Das Gros der Ärzte will sich der Entwicklung nicht verschließen. Doch auch Bedenkenträger meldeten sich zu Wort.

Erfurt. Vor der Abstimmung über eine Neuregelung der Fernbehandlung am Donnerstagmorgen (10. Mai) zeichnet sich bei den Delegierten des Deutschen Ärztetages Zustimmung für eine entsprechende Lockerung der Berufsordnung ab. In der Aussprache am Mittwochnachmittag haben zahlreiche Delegierte – darunter etwa der baden-württembergische KV-Chef Dr. Norbert Metke oder BÄK-Vorstandsmitglied Dr. Theodor Windhorst – leidenschaftlich an ihre Kollegen appelliert, sich der Änderung nicht zu verschließen.

Gemäß dem am Rednerpult zitierten Queen-Song „If you can’t beat them, join them” könne man sich der zunehmenden Digitalisierung und auch dem entsprechenden Patientenwillen nicht verschließen, so ein vielgehörtes Argument. Dr. Detlef Niemann (Hamburg) erinnerte etwa an Sascha Lobo als Gast des letzten Ärztetags in Freiburg, der über veränderte Patientenwünsche referierte. „Wir werden diese Dinge nicht aufhalten können, wir können nur die ärztliche Sorgfalt unterstreichen – auch im bewussten Gegensatz zu Dr. Google & Co”, so Niemann. Auch Dr. Thomas Carl Stiller (Niedersachsen) mahnte: „Wenn wir es nicht tun, tun es Firmen.”

Damit unterstrichen zahlreiche Delegierte die Meinung von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU), der jüngst davor warnte, dass Amazon und Co. in eine Lücke treten, wenn Ärzte sie nicht füllen wollten.

Mehr Rechtssicherheit für Ärzte

Ein ebenso oft gehörtes Argument betrifft die Rechtssicherheit für Ärzte. So handele es sich bei der Fernbehandlung um kein Novum, tatsächlich finde sie etwa im Notdienst bereits an vielen Stellen Anwendung, erinnert Jens Wagenknecht, Delegierter und aktiv im Deutschen Hausärzteverband, im Video-Interview mit „Der Hausarzt”. Eine entsprechende Lockerung des bislang geltenden ausschließlichen Fernbehandlungsverbots schaffe da wichtige Rechtssicherheit für Ärzte.

Auch BÄK-Vorstandsmitglied Max Kaplan teilte diesen Appell. „Ärzte müssen ja keine Fernbehandlung anbieten, und Patienten müssen sie nicht fordern. Aber wenn beide wollen, dann sollten sie das können. Wir schaffen ein Stück Liberalität.”

Persönlicher Kontakt bleibt “Goldstandard”

Nichtsdestotrotz fanden sich am Rednerpult auch skeptische Stimmen. So meldete Frank-Ulrich Schulz (Brandenburg) Bedenken hinsichtlich der Versorgungsqualität und möglicher rechtlicher Probleme, zu messen etwa in einer potenziell steigenden Zahl von Behandlungsfehler-Meldungen, an.

Um hier entgegenzuwirken, soll auch künftig der persönliche Arzt-Patienten-Kontakt die Regel bleiben. So soll auch bei telemedizinischen Verfahren ein Arzt Patienten gemäß dem Antrag, der am Donnerstag zur Abstimmung steht, „unmittelbar” behandeln. Auf die Bedeutung des persönlichen Kontakts als „Goldstandard” hatte auch der Deutsche Hausärzteverband wiederholt hingewiesen.

„Eine ausschließliche Fernbehandlung ist nicht für jeden Behandlungsfall geeignet”, betonte auch BÄK-Vorstandsmitglied Dr. Josef Mischo. „Die jeweilige Prüfung des Einzelfalls ist erforderlich.”

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