Im April haben sich zwei Früherkennungsangebote in der Hausarztpraxis verändert: die Gesundheitsuntersuchung (S. 29, 33 und “Der Hausarzt” 8/19) sowie die Darmkrebsfrüherkennung (“Der Hausarzt” 8/19). Wie andere Präventionsleistungen hängt der Anspruch der gesetzlich Versicherten aber unter anderem von Alter und Geschlecht ab. Erschwerend kommt hinzu, dass Hausärzte die Gesundheitsuntersuchung (GU) soweit möglich nutzen sollen, um diese mit einer weiteren Untersuchung zur Krebsfrüherkennung zu verbinden oder zumindest auf diese hinzuweisen. So sieht es die GU-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses vor.
Damit Hausärzte über die vielen verschiedenen Präventionsangebote den Überblick behalten, hat das Institut für hausärztliche Fortbildung im Deutschen Hausärzteverband (IHF) eine Präventionsübersicht erstellt. Sie listet für alle Angebote von der J1 ab zwölf Jahren bis zum Screening auf Bauchaortenaneurysmen ab 65 Jahren kompakt auf,
- welche Leistungen zu erbringen sind,
- für wen der Anspruch gilt,
- in welcher Frequenz die Leistung erfolgen darf und
- wie man diese nach EBM abrechnen kann.
Persönliche Beratung im Fokus
Künftig soll die GU stärker auf individuelle Risiken abzielen. Das zeigt sich daran, dass neben den über 35-Jährigen auch 18- bis 34-Jährige den Check-up einmalig wahrnehmen dürfen.
Eine altersadaptierte GU gibt es seit Jahren in der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) in Bremen. Diese haben die Hausärzte Dr. Günther Egidi, Jürgen Biesewig-Siebenmorgen und PD Dr. Guido Schmiemann entwickelt. Entstanden sind dafür etwa drei Fragebögen für Patienten, die altersspezifische Probleme der 18- bis 34-Jährigen, 35- bis 69-Jährigen und über 70-Jährigen erfragen. Diese stellt das Institut für Public Health und Pflegeforschung der Universität Bremen bereit (https://hausarzt.link/TimSs).
Im Original sind die Fragebögen mehrseitig. “Der Hausarzt” hat die Fragen komprimiert auf ein bis zwei Seiten zusammengefasst, um den Umgang für Praxen und Patienten zu erleichtern. Zudem wurden sie an die veränderten Vorgaben der GU-Richtlinie angepasst. So wurde bei den Bögen für die 18- bis 34-Jährigen sowie 35- bis 69-Jährigen eine Frage zu Krebserkrankungen in der Familie ergänzt. Denn die neue GU soll stärker als bisher das familiäre Krebsrisiko in den Blick nehmen. Die Fragebögen stellt “Der Hausarzt” online zum Herunterladen bereit: https://hausarzt.link/S1FKg
Ebenso zur neuen GU gehört die Kontrolle des Impfstatus: Bereits wenn Patienten einen GU-Termin vereinbaren, sollten Praxismitarbeiter sie daher erinnern, dass sie ihren Impfausweis zum Termin mitbringen.