Die Richtlinie zur ärztlichen Zweitmeinung nach Tonsillektomien und Hysterektomien ist jetzt in Kraft getreten – mit zwei zentralen Nachbesserungen. Der Grund: Bundesgesundheitsministerium und Gemeinsamer Bundesausschuss waren beim Leistungsumfang uneins.

ZweitmeinungG-BA muss Richtlinie korrigieren

Die Richtlinie zur ärztlichen Zweitmeinung nach Tonsillektomien und Hysterektomien ist jetzt in Kraft getreten – mit zwei zentralen Nachbesserungen. Der Grund: Bundesgesundheitsministerium und Gemeinsamer Bundesausschuss waren beim Leistungsumfang uneins.

BerlinGesundheitscheck wird Pflicht für Schüler aus dem Ausland

Berlin. Aus dem Ausland zugezogene Schüler müssen sich in Berlin künftig generell einem Gesundheitscheck unterziehen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf beschloss der Senat im Oktober. Bisher gilt die Untersuchungspflicht nur für Schulanfänger.…

Ob Kinder in einem gebildeten oder weniger gebildeten Elternhaus aufwachsen, beeinflusst ihre Gesundheit. Besonders eklatant zeigt sich der Unterschied bei der Entwicklung von Karies und Übergewicht, so der Kinder- und Jugendreport der DAK Gesundheit.

DAK-ReportGebildete leben gesünder

Ob Kinder in einem gebildeten oder weniger gebildeten Elternhaus aufwachsen, beeinflusst ihre Gesundheit. Besonders eklatant zeigt sich der Unterschied bei der Entwicklung von Karies und Übergewicht, so der Kinder- und Jugendreport der DAK Gesundheit.

kurz + knappS3-Leitlinie betont Gesamtkonzept bei Kindern mit ADHS

Mitte Juni haben psychiatrische Fachgesellschaften erstmals eine S3-Leitlinie zur Behandlung von "ADHS bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen" veröffentlicht. Ärzte sollen für jeden Betroffenen ein multimodales therapeutisches Gesamtkonzept erarbeiten. Essentieller Teil…

Ritalin und Co.Neue Leitlinien zur Behandlung von ADHS

Weiterhin Verhaltenstherapie und Psychoedukation, künftig jedoch auch bei mittelschweren Fällen schon eine medikamentöse Behandlung: Am Freitag (22. Juni) wurde die neue ADHS-Leitlinie vorgestellt.

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.