In der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) können sich jetzt Behandlungsteams anmelden, um Patienten mit Kopf- oder Halstumoren sowie neuromuskulären Erkrankungen interdisziplinär zu versorgen.
Die entsprechenden Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) sind im Mai in Kraft getreten. Ärztinnen und Ärzte können ihre ASV-Teilnahme beim jeweiligen erweiterten Landesausschuss anzeigen.