Hiermit loggen Sie sich bei DocCheck-Login aus.
Abbrechen

Hausarzt MedizinInfluenza und Pneumokokken: Rechtzeitig impfen!

Influenza- und Pneumokokkeninfektionen können schwere Komplikationen nach sich ziehen. Daher brauchen Risikopatienten besonderen Schutz.

Influenza

Influenzaviren werden direkt über Niesen und Husten oder indirekt über kontaminierte Hände auf Nasenschleimhautzellen übertragen. Charakteristisch für die Grippe ist das plötzliche Einsetzen von hohem, schnell ansteigendem Fieber (40°C), Schüttelfrost, Husten, Rhinitis, Hals-, Muskel-, Glieder- und Kopfschmerzen. Bei Kindern können auch Magen-Darm-Beschwerden hinzukommen. In der Regel klingen die Symptome nach einigen Tagen ab. Vor allem bei älteren Menschen oder Patienten mit einer vorhandenen Grunderkrankung kann die Rekonvaleszenz mitunter mehrere Wochen dauern.

In der letzten Influenza-Saison 2016/2017 erfasste das Robert Koch-Institut über vier Millionen Arztbesuche mit Verdacht auf Influenza. Von diesen Patienten mussten über 26.000 hospitalisiert werden, 717 Patienten sind verstorben. Über 90 Prozent der Verstorbenen waren über 60 Jahre alt.

Antivirale Mittel stehen zur Verfügung, müssen jedoch sehr früh (weniger als 48 Stunden nach Beginn der Symptome) eingenommen werden, damit die Virusreplikation inhibiert werden kann.

Blickt man auf die vergangene Influenza-Saison­ zurück, so zeigt sich ferner ein vermehrtes Aufkommen der Infekte schon Ende November/Anfang Dezember. Infolgedessen liegt der ideale Zeitpunkt für die Influenza-­Impfung in den Monaten Oktober und November.

Jedes Jahr wird ein neuer Influenza-Impfstoff generiert, da sich die Oberflächenproteine der Viren ständig verändern. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) gibt dabei die Subtypen vor, die für die Impfstoffherstellung verwendet werden. In Deutschland sind überwiegend trivalente ­Totimpfstoffe zugelassen (zwei A- und eine B-Komponente). Für Kinder und Jugendliche von 2–17 Jahren steht auch ein nasaler Lebendimpfstoff zur Verfügung. Tetravalente Impfstoffe, die gemäß WHO zusätzlich einen weiteren B-Stamm beinhalten, sind ebenfalls auf dem Markt.

Alle zugelassenen Influenza-Impfstoffe sind gut verträglich. Nach der Impfung sind, wie bei jeder anderen Impfung auch, Impfreaktionen wie Rötung/Schwellung an der Einstichstelle sowie Fieber denkbar. Diese ­Symptome klingen üblicherweise nach ­­ 3 – 4 Tagen ab und sind eine normale Reak­tion des Immunsystems auf die Impfung. ­Eine Temperaturerhöhung oder Malaise nach der Impfung werden vom Patienten oft als Grund genannt, sich nicht wieder impfen zu lassen. Hier ist eine gute Aufklärung wichtig, insbesondere in Hinblick auf die seit Jahren sinkenden Impfquoten. Diese stagniert im Mittel bei 35 Prozent bei den über 59-jährigen, obwohl ein Wert von mindestens 75 Prozent wünschenswert wäre.

Pneumokokken-Infektionen

Neben der Influenza können auch Pneumokokken zu schwerwiegenden Verläufen bei bestimmten Risikogruppen (z.B. Aspleniker, Immunsupprimierte, Patienten mit chronischen Lungenleiden) führen. Bei Säuglingen und Kleinkindern unter zwei Jahren sind Sepsis und Meningitis gefürchtet, bei ­älteren Menschen Pneumonien. Diese werden oft nicht unmittelbar erkannt, da die typischen Krankheitssymptome wie Fieber, Schüttelfrost, Husten oder eitriger Auswurf im Alter seltener auftreten. Es verwundert also nicht, dass in Deutschland pro Jahr mehr als 5.000 Menschen an Streptococcus-pneumoniae-Infektionen sterben.

Die Bakterien werden über eine Tröpfcheninfektion übertragen und können neben den oben genannten Krankheiten auch Otitis media, Sinusitis, Endokarditis, Peritonitis und Arthritis verursachen. Bis zu 60 Prozent der Kinder und ca. 10 Prozent der Erwachsenen sind „chronische Keimträger“, d.h. sie erkranken meist nicht selbst, können jedoch andere infizieren.

Auch in Hinblick auf bestehende Antibiotikaresistenzen steht der Schutz durch die Impfung an oberster Stelle. Vergangenes Jahr hat die STIKO die Pneumokokken-Impfempfehlung erweitert. Die Pneumokokken-Impfung ist für alle Personen ab 60 Jahren sowie für chronisch kranke Menschen (z.B. Herz-Kreislauf- oder Lungenerkrankungen, Diabetes oder Störungen der Immunabwehr) im Impfkalender zu finden. Seit 2006 besteht die Impfempfehlung für Kinder in den ersten beiden Lebensjahren mit Konjugatimpfstoff (PCV).

Neue Daten zeigen, dass ein ­sequenzielles Impfschema, sprich die Gabe von 13-valentem Konjugat­impfstoff (PCV13) gefolgt vom Polysaccharid­impfstoff (PPSV23) 6 bis 12 ­Monate später, bei Risikopatienten mit ­Immundefizienz zu ­einem breiteren und längeren Schutz beiträgt.

Wiederholungsimpfungen erfolgen dann ausschließlich mit PPSV23. Wurde ein Patient mit eingeschränkter Immunabwehr bereits zuvor mit PPSV23 immunisiert, empfiehlt die STIKO nach einem Jahr die Gabe von PCV13. Für Patienten, die zuvor mit einem 7- oder 10-­valenten Konjugatimpfstoff geimpft wurden, wird PCV13 gefolgt von PPSV23 empfohlen. Wiederholungsimpfungen mit PPSV23 im Mindestabstand von sechs Jahren werden für alle Risikopatienten empfohlen, für ab 60-Jährige nur nach individueller Indikation.

Der Polysaccharidimpfstoff (zugelassen ab dem Alter von 2 Jahren) ist gegen 23 Kapseltypen gerichtet. Die vorhandenen 10-/13-valenten Konjugatimpfstoffe haben zwar ­eine niedrigere Serotypenabdeckung, ­jedoch ­eine hohe Serokonversionsrate bei Kindern nach abgeschlossener Grundimmunisierung. ­Außerdem verhindern sie durch die entstehende Immunität (IgA) die Besiedlung des Nasen-Rachen-Raums (siehe chronische Keimträger).

Bei vorliegender Indikation können die Pneumokokken- und die Influenza-Impfung am selben Termin gegeben werden, so schützt man Risikopatienten doppelt.

Mögliche Interessenkonflikte: Die Autorin hat keine deklariert.

Literatur unter www.derhausarzt.eu

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.