Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat Anfang März die erwartete Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie zu beruflich indizierten Impfungen gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR) sowie Varizellen beschlossen (“Der Hausarzt” 4/20 samt Muster-Bescheinigungen zum Herunterladen). Bei einer beruflichen Indikation, wie sie auch für medizinisches Personal gilt, sieht diese nun – analog zur jüngsten STIKO-Empfehlung – eine zweimalige Impfung mit einem MMR-Kombiimpfstoff vor. Für nicht-berufliche Impfungen gilt weiter nur eine Impfung.
Seit 1. März gilt für Personen, die nach dem 31. Dezember 1970 geboren sind und beispielsweise in Gesundheitseinrichtungen arbeiten, eine Masern-Impfpflicht. Unabhängig davon hatte die Ständige Impfkommission (STIKO) Anfang des Jahres ihre Empfehlung für die beruflich indizierte Masern-Impfung angepasst; in der Zwischenzeit bis zum nun vorliegenden G-BA-Beschluss musste die Kostenübernahme der zweiten Dosis als Kassenleistung individuell geklärt werden. Weiterhin bleibt das Problem bestehen, dass die regionalen Impfvereinbarungen nicht überall der aktuellen Gesetzeslage entsprechen, wie eine Umfrage von “Der Hausarzt” jüngst gezeigt hatte.
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