Gesetzlich versicherte Schwangere haben künftig Anspruch auf eine Pertussis-Impfung zum Schutz ihres Neugeborenen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die entsprechende, Ende März veröffentlichte überarbeitete Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) umgesetzt. Die bisherige Empfehlung richtete sich an Frauen im gebärfähigen Alter, nicht an Schwangere selbst. Nach Vorliegen neuer Studien zur Pertussis-spezifischen Antikörperkonzentration bei Schwangeren rät die STIKO nun jedoch zu einer Impfung zu Beginn des dritten Trimenons; bei erhöhter Wahrscheinlichkeit für eine Frühgeburt sollte ins zweite Trimenon vorgezogen werden. Die Impfung soll unabhängig vom Abstand zu vorherigen Pertussis-Impfungen und in jeder Schwangerschaft erfolgen.
Zusätzlich haben auch Personen, die zum engen Freundeskreis zählen und dadurch Kontakt zum Neugeborenen haben, neben Familienmitgliedern einen Leistungsanspruch. Vorausgesetzt sie wurden in den vergangenen zehn Jahren nicht gegen Keuchhusten geimpft – sie sollten diese dann bis vier Wochen vor der Geburt auffrischen.
Nach Angaben des RKI treten in Deutschland bei Säuglingen bis zum Alter von drei Monaten rund 200 Erkrankungen jährlich auf, mit einem oft schweren Verlauf. Eine Impfung ist erst ab dem Alter von zwei Monaten möglich, und erst nach zwei bis drei Impfstoffdosen wird ein ausreichender Schutz aufgebaut.
Quelle: Epidemiologisches Bulletin 13/2020 (www.hausarzt.link/2E5f3), G-BA