Hiermit loggen Sie sich bei DocCheck-Login aus.
Abbrechen

ImpfungenInfektsaison: Gut geschützt auf einen Streich

Gerade im Herbst und Winter sollten Ärztinnen und Ärzte den Impfstatus ihrer Risikopatienten überprüfen – denn beispielsweise Pneumokokken-, Influenza- und Corona-Vakzine können gut miteinander kombiniert werden. Auch eine RSV-Impfung kann in Frage kommen.

Bei Risikopatienten wie Senioren sollte bei jeder Gelegenheit der Impfstatus überprüft und Impflücken geschlossen werden.

Besteht die Indikation dazu, können Erwachsene zeitgleich gegen Pneumokokken, Influenza und Sars-CoV-2 geimpft werden. Darauf weist die Ständige Impfkommission (STIKO) in ihrer kürzlich aktualisierten Empfehlung zur Pneumokokken-Impfung hin [1]. Ärztinnen und Ärzte sollten daher gerade bei Risikopatienten wie Senioren bei jeder Gelegenheit den Impfstatus überprüfen und Impflücken schließen.

Bei über 60-Jährigen kann auch eine Impfung gegen das Respiratorische Synzytial-Virus (RSV) in Betracht gezogen werden, da in dieser Altersklasse ein höheres Risiko für schwere Verläufe besteht. Eine STIKO-Empfehlung zur RSV-Impfung gibt es bisher allerdings nicht, die Kommission erarbeitet derzeit noch mehrere Aspekte.

Pneumokokken- plus Corona-Impfung

Nötig geworden war die Aktualisierung der Pneumokokken-Impfempfehlung, weil für Erwachsene seit 2022 ein neuer, 20-valenter Konjugatimpfstoff gegen Pneumokokken (PCV20, Apexxnar®) zugelassen ist, von dem mittlerweile neben klinischen auch Real-World-Daten vorliegen.

Nach Durchsicht der verfügbaren Daten schätzt die STIKO PCV20 im Vergleich mit dem 13-valenten Konjugatimpfstoff (PCV13) und dem 23-valenten Polysaccharid-Impfstoff (PPSV23) als überlegen ein. PCV20 wird von der Kommission daher nun für die Standardimpfung empfohlen bei

  • Personen über 60 Jahren,
  • Personen über 18 Jahren mit bestimmten Risikofaktoren und
  • Personen mit beruflicher Indikation (z.B. bei Berufen mit Schweißen von Metallen).

Da PCV20 erst ab 18 Jahren zugelassen ist, bleiben die bisherigen Pneumokokken-Impfempfehlungen für Kinder zunächst bestehen.

Dass PCV20 gemeinsam mit einem mRNA-Impfstoff gegen Covid-19 verabreicht werden kann, zeigt eine in den USA durchgeführte Phase-III-Studie, von der auch die STIKO berichtet [2]. Für die Studie wurden 570 Personen über 65 Jahre 1:1:1 in eine Koadministrations-, eine PCV20- und eine Comirnaty®-Gruppe eingeteilt. Es erfolgte die Gabe zweier Impfstoffdosen in unterschiedliche Extremitäten, wobei in der PCV20- und in der Comirnaty®-Gruppe die zweite “Impfstoffdosis” aus einer Kochsalzlösung-Injektion bestand.

“Die Impfung mit PCV20 löste eine robuste Immunantwort für alle 20 Pneumokokken-Serotypen aus, unabhängig davon, ob die PCV20-Gabe separat oder gleichzeitig mit Comirnaty® erfolgte”, resümiert die STIKO. Ebenso habe die Impfung mit Comirnaty® eine starke Immunantwort gegen Sars-CoV-2 ausgelöst – unabhängig davon, ob der Impfstoff allein oder gleichzeitig mit PCV20 verabreicht wurde.

Die zuvor festgelegten Nicht-Unterlegenheitskriterien für die Koadministration von PCV20 und Comirnaty® sieht die STIKO damit als erfüllt an. Die lokalen Reaktionen (am häufigsten wurden Schmerzen an der Einstichstelle angegeben) waren zwischen den drei Gruppen vergleichbar.

Auch bei den systemischen Reaktionen (am häufigsten wurde Abgeschlagenheit berichtet) war die Häufigkeit zwischen der Koadministrations-Gruppe und der Comirnaty®-Gruppe vergleichbar, in der PCV20-Gruppe allerdings generell etwas niedriger. Die lokalen und systemischen Reaktionen waren meist mild bis moderat und von kurzer Dauer.

Doch für wen kommt eine simultane Pneumokokken- und Covid-19-Impfung überhaupt in Frage?

Hier kommt vor allem die Gruppe der über 60-Jährigen ins Spiel, aber beispielsweise auch bei Erwachsenen mit chronischen Lungen- oder Herzerkrankungen kann eine simultane Impfung sinnvoll sein (s. Tab.1 unten).

Generell empfohlen werden weitere Corona-Impfungen (bei bestehender “Basisimmunität” aus drei Antigenkontakten) für

  • Personen über 60 Jahren,
  • Personen ab sechs Monaten mit Risikofaktoren für einen schweren Covid-19-Verlauf,
  • Menschen in Pflegeeinrichtungen,
  • medizinisches Fachpersonal und
  • enge Kontaktpersonen von Risikopersonen.

Corona- plus Influenza-Impfung

Die Corona-Impfung kann zudem auch mit der Influenza-Impfung kombiniert werden, hier sind die Überschneidungen bei den Indikationsgruppen noch größer als bei der Pneumokokken-Impfung (s. Tab.1). Denn zur Influenza-Impfung rät die STIKO bei

  • Personen über 60 Jahre,
  • Personen mit Risikofaktoren für einen schweren Influenza-Verlauf,
  • Menschen in Pflegeeinrichtungen,
  • medizinisches Fachpersonal,
  • enge Kontaktpersonen von Risikopersonen,
  • Schwangere ab dem 2. Trimenon und
  • Personen in Einrichtungen mit umfangreichem Publikumsverkehr.

Auch zur Koadministration von Corona- und Influenza-Impfung wurden bereits mehrere Studien durchgeführt. Unter anderem zeigen Real-World-Daten aus Israel [3], dass die gleichzeitige Gabe von Influenza- und Covid-19-Impfung wirksam und sicher ist (siehe auch Artikel “Covid-19 und Influenza: Zeitgleiche Impfung ist sicher und effektiv” HA 16/23).

Pneumokokken- plus Influenza-Impfung

Zur gleichzeitigen Gabe von Influenza- und der neuen 20-valenten Pneumokokken-Vakzine (PCV20) liegen ebenfalls bereits Daten vor: In einer Phase-III-Studie wurde die Koadministration von PCV20 und einem qua-drivalenten Influenza-Impfstoff (Fluad® Quadrivalent) untersucht, wie die STIKO berichtet [4].

Teil nahmen 1.796 Personen über 60 Jahre (Hinweis: Zur Koadministration von PCV20 mit dem aktuell in Deutschland für Personen über 60 Jahre empfohlenen Hochdosis-Influenzaimpfstoff liegen laut STIKO keine Studien vor).

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer wurden 1:1 entweder in eine Koadministrations-Gruppe (PCV20+Influenza-Impfung) oder in eine separate Administrations-Gruppe (hier erhielten die Teilnehmer die beiden Impfstoffe im Abstand von vier Wochen) eingeteilt.

Die zuvor definierten Nicht-Unterlegenheitskriterien wurden für alle 20 untersuchten Pneumokokken-Impfstoffserotypen sowie für die vier untersuchten Influenza-Impfstämme erfüllt, berichtet die STIKO. Die Reaktogenität war in der Koadministrationsgruppe im Vergleich zur separaten Gabe allerdings etwas erhöht (leichte Abgeschlagenheit: 20,0 Prozent nach Koadministration; 10,8 nach PCV20 allein und 12,6 Prozent nach Influenza-Impfung allein). Unerwünschte Ereignisse traten im Beobachtungszeitraum in beiden Gruppen vergleichbar häufig auf.

Fazit

Sowohl bei der Influenza-, als auch der Pneumokokken- und der Covid-19-Vakzine handelt es sich um Totimpfstoffe, die grundsätzlich miteinander kombiniert werden können. Die Sicherheit und Wirksamkeit der Koadministration wurde in mehreren Studien untersucht.

Letztlich kann gemeinsam mit dem Patienten oder der Patientin entschieden werden, ob die Vakzinen bei einem einzigen Termin verimpft oder ob die Impfungen auf mehrere Termine verteilt werden. Eine Koadministration kann dabei auch den Organisationsaufwand für Praxen minimieren – der angesichts der Tatsache, dass der neue, an XBB.1.5-angepasste Corona-Impfstoff von Biontech/Pfizer bisher nur in Mehrdosenbehältnissen verfügbar ist, auch weiterhin groß ist.

Quellen:

1. Epid Bull 39/23

2. Vaccine 2023; doi: 10.1016/ j.vaccine.2023.05.002

3. JAMA Netw Open 2023; doi: 10.1001/jamanetworkopen.2023.32813

4. Vaccine 2023; doi: 10.1016/ j.vaccine.2022.11.046

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.