Hiermit loggen Sie sich bei DocCheck-Login aus.
Abbrechen

Warnung der ZulassunginhaberRote-Hand-Brief zu Infliximab

Vorsicht bei Lebendimpfstoffen! Das gilt für Säuglinge, die in utero gegenüber Infliximab exponiert waren.

Säuglinge, die in utero gegenüber Infliximab exponiert waren, sollten bis zwölf Monate nach der Geburt keine Lebendimpfstoffe erhalten. Darüber informieren die Zulassungsinhaber von Infliximab-haltigen Arzneimitteln in einem Rote-Hand-Brief.

Bei den betroffenen Säuglingen könnte das Infektionsrisiko erhöht sein, auch für schwerwiegende disseminierte Infektionen mit potenziell tödlichem Verlauf.

Besteht für den jeweiligen Säugling ein eindeutiger klinischer Nutzen, könne die Anwendung eines Lebendimpfstoffs laut Rote-Hand-Brief zu einem früheren Zeitpunkt in Betracht gezogen werden, falls beim Säugling kein Infliximab-Serumspiegel nachweisbar ist oder die Anwendung von Infliximab auf das erste Trimester der Schwangerschaft beschränkt war.

Auch bei Säuglingen, die während der Infliximab-Behandlung der Mutter gestillt werden, wird die Gabe von Lebendimpfstoffe nicht empfohlen – es sei denn, beim Säugling ist kein Infliximab-Serumspiegel nachweisbar.

Frauen, die Infliximab erhalten, sollten über die Wichtigkeit aufgeklärt werden, die Anwendung von (Lebend)-Impfstoffen mit den Ärzten des Säuglings zu besprechen, falls sie während der Behandlung schwanger werden oder stillen möchten.

red

Quelle: Rote-Hand-Brief vom 07.03.22

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.