Für die Darmkrebsfrüherkennung gelten von 1. Januar 2020 an neue Dokumentationsvorgaben. Den Termin hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) im Oktober festgelegt, wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mitteilte.
Inhaltlich unterscheide sich die Dokumentation von der bisherigen nur wenig. Neu sei etwa, dass nun auch serratierte Adenome erfasst werden müssen. Hierzu muss jedoch die Praxissoftware verändert werden. Die Softwareanbieter sind laut KBV aufgefordert, die Software bis zum 1. Januar 2020 in den Praxisverwaltungssystemen (PVS) anzupassen. Alle beteiligten Vertragsärzte sollten ihren PVS-Hersteller rechtzeitig kontaktieren, um Fragen der Implementierung zu klären.
Die geänderte Dokumentation soll helfen, die neu organisierten Krebsfrüherkennungsprogramme zu evaluieren. Dazu ist vorgesehen, die pseudonymisierten Daten der Ärzte mit anderen Daten beispielsweise der klinischen Krebsregister zusammenzuführen. Ärzte übermitteln dazu ihre Daten online an ihre KV, die sie zur datenschutzkonformen Verschlüsselung und Auswertung an eine Bundesauswertestelle schickt. Diese werde voraussichtlich erst in der zweiten Jahreshälfte 2020 ihre Arbeit aufnehmen können, heißt es bei der KBV. Aus Datenschutzgründen könnten Ärzte erst dann ihre Daten an die KVen übermitteln. Dennoch müssen sie ab 1. Januar 2020 nach den neuen Regeln dokumentieren und die Daten in der Praxis vorhalten, bis der Datenversand möglich ist.
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