Berlin. Praxen sollten “unbedingt” noch vor dem Jahreswechsel die von den Herstellern bereitgestellten Software-Updates ihrer Praxisverwaltungssysteme (PVS) einspielen. Daran haben die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) sowie der Hessische Hausärzteverband unter Berufung auf die KBV erinnert. Besonders wichtig sei die Aktualisierung für das elektronische Rezept und die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU), damit beide Anwendungen ab Januar weiterhin funktionieren.
Wichtig in der Praxis: Spielen Praxen nicht bis spätestens zum Jahreswechsel die neuesten Software-Versionen ein, kann es passieren, dass sämtliche AU-Bescheinigungen vom Server der Krankenkassen abgewiesen werden, warnt die KBV. Das gleiche gelte für das E-Rezept, das ohne Software-Update nicht übermittelt werden könne.
Hintergrund sind neue, auch für die Krankenkassen und andere weiterverarbeitende Stellen gültige technische Vorgaben.
Die KBV empfiehlt Praxen generell, die von den Herstellern bereitgestellten Updates stets zeitnah einzuspielen – auch während eines laufenden Quartals. Dadurch sei sichergestellt, dass die Software immer auf dem aktuellen Stand ist, auch Folgefehler etwa in der Abrechnung könnten vermieden werden. (jas)