Nachdem im Kleinkindalter die Grundimmunisierungen abgeschlossen sind bzw. sein sollten, steht im Alter von 5 bis 6 Jahren die erste Auffrischimpfung an, nämlich gegen Tetanus, Diphtherie und Pertussis. Hierfür werden die niedrig dosierten Tdap-Impf-stoffe verwendet (Tab. 1).
Impflücken schließen
Außerdem sollten eventuelle Impflücken geschlossen, d.h. fehlende Impfungen nachgeholt oder auch eine Erstimmunisierung durchgeführt werden, falls sie noch nicht dokumentiert ist. Daher hat die STIKO seit einigen Jahren ein „N“ für Nachholimpfungen im Impfkalender eingeführt, nicht zu verwechseln mit den standardmäßig empfohlenen Auffrischimpfungen (Abb. 1).
Es werden nur die für das entsprechende Lebensalter empfohlenen Impfungen nachgeholt und nicht alle Impfungen, die im Säuglings- und Kleinkindalter verpasst wurden. So muss z.B. eine Impfung gegen Haemophilus influenzae b (Hib) ab einem Alter von fünf Jahren nur noch bei Patienten mit Asplenie bzw. Splenektomie als Indikationsimpfung nachgeholt werden, aber nicht routinemäßig. Auch die Impfung gegen Pneumokokken ist nach einem Alter von zwei Jahren nur noch bei Jungen und Mädchen mit Vorerkrankungen notwendig (Abb. 1). Die Impfung gegen Rotaviren darf grundsätzlich laut Fachinformationen und STIKO nicht später als bis zur 24. bzw. 32. Lebenswoche (je nach Impfstoff) verabreicht werden.
Im Alter von fünf bis sechs Jahren sollten folgende Impfungen vorliegen:
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Grundimmunisierung gegen Diphtherie, Tetanus, Pertussis, Poliomyelitis und
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Hepatitis B
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Impfung gegen Meningokokken C
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2 MMR-Impfungen
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2 Varizellen-Impfungen
Jugendliche: Impfen nein danke?
Bereits im Jugendalter nehmen die Impfraten ab. Daran sind meistens Vergesslichkeit und mangelnde Gelegenheit schuld. Jugendliche kommen im Allgemeinen selten in die Arztpraxis, Gesundheitsvorsorge hat bei ihnen noch keinen sehr hohen Stellenwert. Angebote wie die Jugendgesundheitsuntersuchung J1, bei denen der altersgerechte Impfstatus überprüft wird, werden mit unter 50 Prozent im Bundesdurchschnitt nur unzureichend wahrgenommen, wie das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland im Oktober 2016 festgestellt hat.
Bei Jugendlichen auf einen ausreichenden Impfschutz zu achten, ist daher eine wichtige Aufgabe aller betreuenden Arztpraxen.
Alle Jungen und Mädchen im Alter zwischen 9 und 17 Jahren sollen eine Auffrischimpfung gegen Diphtherie, Tetanus, Pertussis und Poliomyelitis (mit Tdap-IPV-Impfstoff) erhalten; außerdem sollten alle bisher versäumten, altersrelevanten Impfungen nachgeholt werden, z.B. gegen Masern, Mumps und Röteln, gegen Windpocken, Meningokokken Typ C (oder bei Indikation, z.B. Schüleraustausch in die USA, Meningokokken ACW135Y) und Hepatitis B. Bezüglich Hepatitis B ist damit aber nicht gemeint, dass Jugendliche, die im Kindesalter bereits eine vollständige Grundimmunisierung gegen Hepatitis B erhalten haben, nun eine routinemäßige Auffrischimpfung bekommen sollen. Darauf weist die STIKO in ihren Empfehlungen ausdrücklich hin. Anders verhält es sich, wenn Jugendliche beispielsweise einen Beruf mit einem hohen Expositionsrisiko ergreifen möchten: Bei im Säuglingsalter gegen Hepatitis B geimpften Personen mit neu aufgetretenem Hepatitis-B-Risiko und unbekanntem Anti-HBs-Titer empfiehlt die STIKO eine weitere Impfstoffdosis mit anschließender serologischer Kontrolle nach vier bis acht Wochen.
Daneben sollen alle Mädchen zwischen 9 und 14 Jahren eine Grundimmunisierung gegen humane Papillomviren (HPV) erhalten, bestehend aus 2 Impfungen. Nachholimpfungen sind bis zum Alter von 17 Jahren empfohlen, ab einem Alter von 15 Jahren ist grundsätzlich das 3-Dosen-Schema nötig. Eine Impfempfehlung für Jungen gibt es bislang nur in Sachsen.
Aus der Praxis
Ein 13-jähriges Mädchen ohne Impfdokumente kommt in die Praxis und benötigt einen altersentsprechenden Impfschutz. Welche Impfungen sind für sie empfehlenswert?
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Grundimmunisierung gegen Diphtherie, Tetanus und Poliomyelitis (jeweils 3 Impfdosen)
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Eine Impfung gegen Pertussis, selbst wenn sie in der Kindheit Pertussis hatte (ab einem Alter von 11 Jahren reicht stets eine Impfung aus, unabhängig von der Impf-anamnese)
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2 Impfungen gegen Masern, Mumps und Röteln im Mindestabstand von 4 Wochen
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2 Impfungen gegen Varizellen im Mindestabstand von 4, besser 6 Wochen
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Impfung gegen Meningokokken C (oder bei Indikation auch ACW135Y)
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Impfung gegen humane Papillomviren: 2 Impfungen im Mindestabstand von 5 bzw. 6 Monaten
Literatur bei der Verfasserin.
Mögliche Interessenkonflikte: Die Autorin hat keine deklariert.