Patienten mit mittelschwerer bis schwerer Neurodermitis können eine Balneophototherapie künftig auf Kosten der gesetzlichen Krankenkassen erhalten. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) Mitte März entschieden. Als mittelschwer gilt demnach ein SCORAD (Severity-Scoring-of-Atopic-Dermatitis-Score) ab 25 Punkten, als schwer ab 50 Punkten.
Bei Kindern und Jugendlichen soll die Indikation jedoch erst nach sorgfältiger Prüfung aller Behandlungsalternativen gestellt werden, weil hier Studien fehlen. Dadurch könnten mögliche langfristige Folgen bislang nicht eingeschätzt werden. Die Leitlinie Neurodermitis nennt als Untergrenze ein Alter von zwölf Jahren.
Dem G-BA zufolge ist eine Balneophototherapie der alleinigen UV-Bestrahlung bei Neurodermitis überlegen. Er stützt sich dabei auf eine Analyse von insbesondere zwei Studien des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). Demnach verbesserten sich Hautbeschwerden, vor allem Juckreiz und Schlaflosigkeit. Ebenso schnitt die Interventionsgruppe beim SCORAD 75 zur Beurteilung der Hauterscheinungsfreiheit besser ab, dieser bezeichnet eine Reduktion des SCORAD um 75 Prozent. Bei Nebenwirkungen und möglichen Folgeschäden unterschieden sich die Gruppen nicht signifikant. Das IQWiG wies jedoch auf hohe Abbruchraten in beiden Gruppen hin, was die Ergebnisse stark verzerren könne.
Die Balneotherapie kombiniert Wannenbäder mit verschiedenen Substanzen (etwa Salz) und UV-Lichttherapie. Die Bestrahlung erfolgt entweder während oder nach dem Bad. Der Zeitpunkt mache Experten zufolge keinen Unterschied.
Die Balneophototherapie kann ambulant erbracht werden, sobald der G-BA-Beschluss in Kraft getreten ist und der Bewertungsausschuss eine EBM-Bewertung festgelegt hat.