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Zoster-Impfung ist eine Kassenleistung

Der Herpes zoster entsteht durch eine Reaktivierung latenter Varicella-Zoster-Viren (VZV), die nach einer Windpockenerkrankung in den Ganglien schlummern. Mehr als 95% der Erwachsenen sind gesunde Träger von latenten VZV. “Der Impfstoff gegen Herpes zoster verhindert die Reaktivierung latenter VZV und somit die Manifestation eines Herpes zoster und mildert auch die Schwere der Erkrankung”, so Prof. Tino F. Schwarz, Würzburg. Eine solche Reaktivierung tritt dann ein, wenn die zellvermittelte Immunität unter einen kritischen Stellenwert sinkt. Der Impfstoff boostert die zellvermittelte Immunität.

Mit dem adjuvantierten Totimpfstoff (Shingrix) wird eine Effektivität von über 90% erreicht und zwar unabhängig vom Alter des Patienten. Doch das Adjuvanz bei diesem Impfstoff kann lokale (Schmerz, Rötung, Schwellung) und systemische (Myalgie, Kopfschmerz, Fieber) Komplikationen verursachen.

Die Standardimpfung, die von allen Kassen bezahlt wird, umfasst die zweimalige Impfung im Abstand von mindestens 2 bis max. 6 Monaten. Geimpft werden sollten alle Personen ab 60 Jahren und solche mit einer erhöhten gesundheitlichen Gefährdung für das Auftreten eines VZV, unabhängig vom Alter. Dazu gehören:

  • angeborene oder erworbene Immundefizienz bzw. Immunsuppression
  • HIV-Infektion
  • rheumatoide Arthritis
  • systemischer Lupus erythematodes
  • chronisch entzündliche Darmerkrankungen
  • COPD oder Asthma bronchiale
  • chronische Niereninsuffizienz
  • Diabetes mellitus.

Quelle: Satellitensymposium “Herpes zoster – Impfen? – Impfen! im Rahmen des DGIM, 4.05.19 in Wiesbaden. Veranstalter: GSK

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